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Hitze in der Mietwohnung: Das kannst du rechtlich dagegen tun

Ja, es ist heiss. Der Mieterverband hat die wichtigsten Rechte von Mieter*innen zusammengetragen. Damit du weisst, wozu deine Vermietung rechtlich verpflichtet ist.

Bei übermässiger Hitze in der Wohnung, liegt es nicht an dir als Mieter oder Mieterin die Hitze auszuhalten, sondern an deiner Verwaltung etwas dagegen zu tun. Übersteigt die zumutbare Hitzegrenze einen bestimmten Wert, hast du das Recht auf Verbesserungen. Der Mieterverband hat zusammengetragen, welche Bedingungen gegeben sein müssen und wie du am besten vorgehst.

Eine ständig überhitzte Wohnung gilt als Mangel

Üblicherweise darfst du in deiner Mietwohnung eine Raumtemperatur zwischen 20 und 21 Grad Celsius erwarten. Dazu hat ein Bundesgerichtenscheid im Jahr 2017 geführt. Liegen die Temperaturen in deiner Wohnung über das ganze Jahr bei bis zu fünf Grad über diesem Wert, gilt das als Mietmangel. Die Vermieterschaft muss den Mangel beheben und du hast das Recht auf eine Senkung des Mietzinses, bis der Mangel behoben wurde.

Diese Grenzwerte gelten aber grundsätzlich nur, wenn deine Wohnung auch im Winter bei ausgeschalteter Heizung ständig über 21 Grad warm ist. Explizit für die Sommerhitze gibt es noch keine definierten Grenzwerte. Trotzdem: Wohnst du in einer Dachwohnung oder Wohnung mit grossen Fensterflächen, muss das Gericht berücksichtigen, wie stark sich deine Wohnung im Vergleich zur Aussentemperatur aufheizt, insbesondere, wenn du keine Aussenstoren oder Balkonvorhänge hast. Auch Fenster die stark von der Sonne bestrahlt werden und keinen ausreichenden Sonnenschutz verfügen, können als als mietrechtlicher Mangel eingestuft werden.

Massnahmen der Vermieterschaft

Kannst du eine erhebliche Überhitzung nachweisen, muss die Vermieterschaft zumutbare und verhältnismässige Massnahmen zur Behebung des Mangels prüfen. Das kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. In den einfachsten Fällen sind das anbringen von Aussenstoren, Balkonvorhängen, Rollläden oder Hitzeschutzfolien. Bis die Mängel behoben sind, hast du einen möglichen Anspruch auf Mietzinsreduktion. Im Bundesgericht beurteilten Fall konnte eine Mietzinsreduktion von 7,5 Prozent gelten gemacht werden.

Den Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage hast du nicht, andere Massnahmen haben Vorrang. Mobile Klimaanlagen kannst du aber ohne Einwilligung der Vermieterschaft nutzen, sofern dafür keine baulichen Veränderungen erforderlich sind. Bei Split-Klimaanlagen brauchst du die Zustimmung der Vermieterschaft – je nach baulichen Massnahmen brauchst du sogar eine behördliche Bewilligung. Ausserdem solltest du darauf achten, dass kein Kondenswasser auf benachbarte Balkone tropft oder Schäden an der Fassade verursacht.

So gehst du vor

Dokumentiere die Temperaturen über mehrere Tage hinweg und halte fest, zu welchem Zeitpunkt, in welchen Räumen besonders viel Hitze auftritt. Achte darauf, eine gute Dokumentation zu haben. Diese könnte für einen späteren Nachweis wichtig sein. Dann informierst du die Vermieterschaft schriftlich über die Überhitzung und verlangst, dass geeignete Massnahmen prüfen sollen.

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Du bist noch immer verunsichert aber weisst, dass du Anspruch auf eine Massnahmen wegen überhitzung oder anderen Mangeln an der Wohnung hast. Dann kannst du auch ohne Mitgliedschaft eine Beratung beim Mieterverband vereinbaren.

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Painting the walls just before handing over the flat? Making your own kimchi? Soldering a broken raclette oven? There's nothing you can't do yourself. Well, perhaps sometimes, but I'll definitely give it a try.


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