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Tier im Recht: Darfst du die fremde Katze behalten?

Katzen halten sich auf, wo sie wollen und wie lange sie wollen. Egal, ob es ihr eigenes oder ein fremdes Zuhause ist. Was du mit zugelaufenen Tieren machst und wann sie dir sind, erfährst du in dieser Folge von «Tier im Recht».

Sie sitzt den ganzen Tag auf deinem Gartenstuhl oder liegt auf deinem Rasen. Sie schlüpft immer wieder durch deine Tür, fläzt sich aufs Sofa und schaut dich an, als wärst du der Eindringling. Fremde Katzen fühlen sich oft überall daheim.

Doch ab wann sind sie an einem Ort wirklich zu Hause? Gehört eine Katze dir, wenn sie täglich auf deinem Bett schläft? Caroline Mulle, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung für das Tier im Recht, weiss Bescheid.

Caroline Mulle, wie erkenne ich eine herrenlose Katze?
Das ist gar nicht so einfach. Freigängerkatzen können ein grosses Revier haben und sich weit weg von ihrem Zuhause aufhalten. Ist jedoch ein unbekanntes Büsi über längere Zeit im eigenen Garten oder versucht sogar ins Haus zu kommen, sieht es krank aus oder ist verletzt, dann besteht Handlungsbedarf.

Was heisst das konkret?
Zuerst sollte man immer die Vermisstmeldungen auf der Plattform der Schweizerischen Tiermeldezentrale konsultieren. Auch lohnt es sich, in der Nachbarschaft herumzufragen oder einen Post auf den sozialen Medien abzusetzen. Wird die Katze vermisst, ist man dazu verpflichtet, umgehend die Eigentümer zu kontaktieren.

Und wenn sie krank oder verletzt ist?
Dann muss man sie so schnell wie möglich in eine Tierarztpraxis bringen. Hierbei kann auch geprüft werden, ob das Büsi gechippt ist.

Das ist in der Schweiz noch nicht Pflicht?
Exakt. Es werden aber immer mehr Freigängertiere auf diese Art gekennzeichnet. Das ist sehr empfehlenswert, denn so können die Halter in Notfällen schnell ausfindig gemacht werden.

Es spielt also keine Rolle, ob die Katze täglich bei mir ist oder frisst?
Zentral ist, ob sie ein Zuhause hat oder nicht. Bei systematischem Füttern von fremden Tieren ist Vorsicht geboten. Darauf bin ich in der zweiten Folge von «Tier im Recht» bereits näher eingegangen.

Was kann im schlimmsten Fall drohen?
Man kann sich unter Umständen wegen Sachentziehung strafbar machen. Wie hoch die Strafe ist, hängt vom Einkommen und Verschulden der Person ab.

Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen den Tierarten?
Bei Findeltieren wird nicht nach Art des Tieres unterschieden. Wenn die Eigentümerschaft unbekannt ist, muss immer eine Fundmeldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale abgegeben und die tiergerechte Unterbringung sichergestellt werden. Übrigens gelten diese Pflichten auch beim Fund eines toten Tieres.

Habe ich letztlich Anrecht auf eine Adoption, nachdem ich das Tier in eine Tierarztpraxis oder in ein Tierheim gebracht habe?
Nein. Wenn man das Tier einer Institution abgibt, verzichtet man grundsätzlich auf alle Rechte. Das Tierheim wird nach Ablauf der zweimonatigen Wartefrist Eigentümerin und darf das Tier dann weitervermitteln. Auch eine Tierarztpraxis kann grundsätzlich Eigentum am Büsi erlangen.

Kann man das auch anders regeln?
Natürlich kann man immer ein anderes Vorgehen schriftlich vereinbaren. Wobei man sich dann dazu verpflichten muss, mindestens die angefallenen Kosten während dem Tierheim- beziehungsweise Praxisaufenthalt zu übernehmen.

Ist dir auch schon ein Tier zugelaufen oder musstest du eine Vermisstmeldung aufgeben? Erzähle in einem Kommentar davon.

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Ich liebe alles, was vier Beine oder Wurzeln hat – besonders meine Tierheimkatzen Jasper und Joy sowie meine Sukkulenten-Sammlung. Am liebsten pirsche ich auf Reportagen mit Polizeihunden und Katzencoiffeurinnen umher oder lasse in Gartenbrockis und Japangärten einfühlsame Geschichten gedeihen. 


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