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Tier im Recht: Fremde Katzen füttern – ist das erlaubt?

Stillt deine Katze ihren Hunger lieber in der Nachbarschaft als bei dir? Oder fragst du dich, ob du das Tier deines Nachbars füttern darfst? Dann liefert dir die zweite Folge von «Tier im Recht» Antworten.

Das tut weh. Wenn deine Katze nur noch bei der Nachbarin herumhängt und deren Futter bevorzugt, kann sich das wie Betrug anfühlen. Vielleicht lebt dein Stubentiger nach dem Motto: «A lion would never cheat on you. A Tiger Wood(s).» Auf Deutsch: «Ein Löwe würde dich nie betrügen. Ein Tiger Woods würde.»

Ähnlich ärgerlich kann auch ungerechtfertigte Bereicherung in der Katzenwelt sein: Zum Beispiel, wenn du an deinem Fütterungsplatz ständig die Nachbarskatze antriffst. Caroline Mulle, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung für das Tier im Recht, weiss, was in beiden Fällen zu tun ist.

Caroline Mulle, darf ich der Katze meiner Nachbarin Futter geben?
Solange Nachbarskatzen nur gelegentlich und mit unschädlichem Futter gefüttert werden, hat die fütternde Person keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Werden fremde Heimtiere aber regelmässig oder systematisch angefüttert, kann das durchaus rechtliche Folgen haben.

Darauf gehen wir später noch genauer ein. Zuerst einmal: Warum sind rechtliche Konsequenzen überhaupt möglich?
Das Fernbleiben des Tieres bedeutet einen wesentlichen Eingriff in die Gefühlswelt und Privatsphäre der Halterin oder des Halters. Gleichzeitig aber auch in die Stellung als Eigentümerin oder Eigentümer. Dazu gehört das Recht, möglichst viel Zeit mit dem Tier zu verbringen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Nachbar regelmässig meine Katze füttert?
Falls ein klärendes Gespräch nicht fruchtet, raten wir, den Nachbarn mit eingeschriebenem Brief anzuhalten, die Fütterung zu unterlassen. Darin lohnt es sich anzumerken, dass ansonsten rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Und wenn ich auch damit keinen Erfolg habe?
Dann kann der Katzenhalter oder die Katzenhalterin eine Zivilklage am Wohnort des Nachbarn einreichen. So lässt sich die Fremdfütterung gerichtlich verbieten. Kehrt die Katze nicht mehr zurück, kann zudem Strafanzeige wegen Sachentziehung beziehungsweise unrechtmässiger Aneignung bei der Polizei eingereicht werden. Mögliche Folgen können eine Freiheits- oder Geldstrafe sein.

Wie hoch könnten diese ausfallen?
Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Die Maximaldauer der Gefängnisstrafe beträgt theoretisch bis drei Jahre. Diese würde aber kaum tatsächlich ausgesprochen.

Kann ich meine Katze auch herausverlangen?
Ja, weil sie zum Eigentum des Tierhalters gehört, ist das jederzeit möglich. Weigert sich der betreffende Nachbar, die Katze herauszugeben, kann ebenfalls die Polizei eingeschaltet werden.

In den USA artete ein Streit unter Nachbarn aus, weil Katze Mercury mehr Zeit nebenan als zu Hause verbrachte:

Hast auch du eine Frage, der ich in der Serie «Tier im Recht» nachgehen kann? Schreibe sie mir in die Kommentare.

Titelbild: Shutterstock/Shyntartanya

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Ich liebe alles, was vier Beine oder Wurzeln hat – besonders meine Tierheimkatzen Jasper und Joy sowie meine Sukkulenten-Sammlung. Am liebsten pirsche ich auf Reportagen mit Polizeihunden und Katzencoiffeurinnen umher oder lasse in Gartenbrockis und Japangärten einfühlsame Geschichten gedeihen. 


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