Es gibt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren (Art. 197 OR ff.). Da ist der VERKÄUFER verpflichtet.
Dein Link zeigt auf eine HERSTELLERgarantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Dafür muss man die dort erwähnten Bedingungen erfüllen (z.B. Wartung nur bei ihren Händlern, oft auch nur für Erstbesitzer). Bei Fragen dazu würde ich mich direkt an den Hersteller wenden und allfällige Zusagen schriftlich machen lassen, damit man sich später im Streitfall darauf berufen kann.