
Ratgeber
Tier im Recht: Tierquälerei – das sind die häufigsten Opfer
von Darina Schweizer
Du hast Zoff mit deinen Kindern und würdest dein Vermögen lieber deinem Goldfisch vermachen? Ob und wie das möglich ist, erfährst du in dieser Folge von «Tier im Recht».
Ein mit Goldfäden gewobener Kratzbaum, Kaviar von Hand serviert und den ganzen Tag Bürstmassagen. Kürzlich träumte ich von einer Katze, die in Saus und Braus lebt – und das war noch einer meiner normalen Träume.
Trotzdem hat er mich zum Nachdenken gebracht. Ich überlegte mir, ob es tatsächlich möglich wäre, als Haustier ein Vermögen zu erben. Zum Beispiel, wenn Elon Musk seinem Hund Floki ein paar Milliärdchen zuschieben würde. Immerhin schien es letztes Jahr mal so, als wolle er den Vierbeiner zum CEO ernennen.
Nein, im Ernst jetzt: Können Haustiere Geld ihrer Besitzer erben? Ich habe bei Caroline Mulle, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung für das Tier im Recht, nachgefragt.
Caroline Mulle, kann ich einem Haustier mein Geld vererben?
Nein. Tiere sind nicht erbfähig und können daher weder Erben noch Vermächtnisnehmer sein. Jedoch wird ihre Einsetzung als solche nicht einfach als ungültig betrachtet, sondern als Auflage, angemessen für das Tier zu sorgen.
Das heisst, ich könnte eine Institution wie ein Tierheim, eine Treuhandfirma oder eine Privatperson verpflichten, das Geld für mein Haustier aufzuwenden?
Ja. Privatpersonen und Institutionen können als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden mit der Auflage, sich angemessen um das hinterbliebene Tier zu kümmern.
Wie sieht das konkret aus?
Die betreffende Person könnte etwa verpflichtet werden, einen monatlichen Betrag für den Unterhalt des begünstigten Tieres bereitzustellen. Oder aber das Tier bei sich aufzunehmen und sich persönlich darum zu sorgen.
Wie hoch ist das Maximum?
Die gesetzlichen Pflichtteile für nahe Angehörige betragen maximal die Hälfte des gesamten Nachlasses. Die restlichen 50 Prozent sind die freie Quote. Diese kann Privatpersonen oder Institutionen zugewiesen werden. Es könnte also maximal die Hälfte des Vermögens dem Haustier zugutekommen.
Wenn ich sterbe und nicht festgelegt habe, was mit meinem Haustier passiert, wohin kommt es dann?
Wenn der Tierhalter zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat, fällt das Tier beim Tod in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Alle Erben haben gleiches Recht auf das Tier, und Entscheidungen darüber müssen gemeinsam getroffen werden. Bis zur endgültigen Verteilung muss das Tier an einem geeigneten Ort untergebracht werden.
Was, wenn ein geeigneter Platz fehlt?
Dann muss es auf Kosten des Nachlasses beispielsweise in einem Tierheim untergebracht werden.
Und was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?
In diesem Fall entscheidet ein Gericht, welches Tier einem Erben zugeteilt wird. Das Kriterium der Zuteilung ist, wer aus tierschützerischen Gesichtspunkten das Tier am besten unterbringen kann.
Kann eine Person sich weigern oder das Haustier sogar einschläfern?
Erhält man ein Haustier als Erbe oder als Vermächtnis, wird man Eigentümer des Tieres. Wenn keine Auflagen vom Erblasser bestimmt wurden, kann der neue Eigentümer frei über sein Tier verfügen. Das bedeutet auch, dass er dieses an ein Tierheim geben oder sogar einschläfern kann.
Und wenn das Erbe an eine Auflage gebunden ist?
Dann sieht es anders aus. Wenn ein Erbe oder Vermächtnisnehmer die Auflagen nicht erfüllen will, wie beispielsweise die Pflege eines Tieres, muss er das Erbe oder das Vermächtnis ausschlagen. Mit der Ausschlagung kann er die Pflege verweigern. Eine Auflage kann bestimmen, dass das Tier selbst gepflegt werden muss. Es kann aber auch die Betreuung durch eine Institution erlaubt werden.
Sollte ich am besten in einem Testament festlegen, was mit meinem Haustier passiert?
Ja, das ist unbedingt zu empfehlen. Im Testament oder Erbvertrag kann man selbst festlegen, wer nach dem Ableben für das Haustier sorgen soll. Somit kann man das Wohlergehen des Haustieres über den eigenen Tod hinaus sicherstellen.
Wie könnten solche Passagen im Testament lauten?
Zum Beispiel folgendermassen: «Ich vermache meinen Hund Nero der Person X. Für die Zeit, in der mein Hund bei dieser Person lebt, erhält sie aus dem Nachlass einen monatlichen Betrag in der Höhe von 300 Franken.» Oder: «Ich vermache der Person X ein Barvermächtnis in der Höhe von 10 000 Franken mit der Auflage, dass sie sich um die Pflege und Betreuung meines Hundes Nero kümmert.»
Würdest du dein Vermögen einem Haustier hinterlassen? Verrate es in einem Kommentar.
Ich mag alles, was vier Beine oder Wurzeln hat. Zwischen Buchseiten blicke ich in menschliche Abgründe – und an Berge äusserst ungern: Die verdecken nur die Aussicht aufs Meer. Frische Luft gibt's auch auf Leuchttürmen.