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Tier im Recht: Für diese Sachschäden deines Vierbeiners haftest du

Hat die Nachbarskatze deinen Goldfisch verspeist? Oder hat dein Hund das Rosenbeet der Nachbarin umgegraben? Was du in solchen Fällen tun kannst, erfährst du in der vierten Folge von «Tier im Recht».

Von meinem Kinderzimmer aus blickte ich direkt auf das Biotop unseres Nachbarn. Was mir in lauen Sommernächten nervenaufreibende Quakkonzerte bescherte, bot zwischendurch beste Unterhaltung.

Als ich eines Tages aus dem Fenster schaute, sah ich den schwarz-weissen Kater einer anderen Nachbarin am Teich sitzen. Reglos starrte er hinein. Das weckte meine Neugier. Plötzlich schnellte seine Pfote nach vorne, tauchte ins Wasser und zerrte einen Goldfisch heraus. Mit der Beute im Mund zog der Vierbeiner von dannen.

Was bei mir einen Lachkrampf auslöste, trieb den betroffenen Nachbar zur Weissglut. Doch was hätte er tun können? Caroline Mulle, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung für das Tier im Recht, weiss es.

Caroline Mulle, was mache ich, wenn die Nachbarskatze meinen Goldfisch im Teich frisst?
In einem solchen Fall sollte ich zuerst auf den entsprechenden Nachbar zugehen und die Situation besprechen. Natürlich ist man aber auch als Halterin oder Halter in der Pflicht. Man muss dafür sorgen, dass die Fische nicht durch andere Tiere verletzt oder sogar getötet werden.

Wird zwischen Haustieren unterschieden?
Ja. Die Haftung von Hundehaltenden ist wesentlich strenger als jene von Katzenhaltenden. Es wird davon ausgegangen, dass Hunde eher erzogen und kontrolliert werden können. Katzen hingegen gelten als nicht erziehbar und eine dauernde Kontrolle auf ihren Streifzügen wäre unverhältnismässig.

Also müssen Katzenhalter und -halterinnen nicht für Schäden aufkommen?
Grundsätzlich nicht. Natürlich ist eine freiwillige Kostenübernahme aber angezeigt, wenn bewiesen ist, dass die eigene Katze den Schaden verursacht hat.

Wie beweise ich denn, dass es die Nachbarkatze war?
Das kann neben Videoaufnahmen auch durch Fotos oder Zeugen geschehen.

Haften Haustierbesitzerinnen und -besitzer für alle Schäden, die ihr Tier auf dem Nachbargrundstück anrichtet?
Ja, grundsätzlich schon. Ausser der Halter oder die Halterin kann nachweisen, dass nach den Umständen alles dafür getan wurde, dass kein Schaden entsteht. Oder anders gesagt, dass der Schaden trotz Sorgfalt entstanden wäre. Schliesslich muss die Haftung aber immer im Einzelfall geklärt werden.

Kann ich einen Nachbarn zwingen, einen Zaun aufzustellen, wenn sein Hund immer zu mir rüberkommt?
Jein. Der Hundehaltende muss darum besorgt sein, dass niemand durch sein Tier gestört oder belästigt wird. Möchte man den fremden Hund also nicht auf seinem Grundstück, muss der Nachbar dafür sorgen. Wie er dies bewerkstelligt, ist jedoch ihm überlassen.

Hat dein Tier beim Nachbar auch schon Schaden angerichtet? Oder ein Nachbarstier bei dir? Erzähl der Galaxus-Community und mir davon in einem Kommentar.

Titelbild: Shutterstock/Nataliia Pyzhova

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Ich liebe alles, was vier Beine oder Wurzeln hat – besonders meine Tierheimkatzen Jasper und Joy sowie meine Sukkulenten-Sammlung. Am liebsten pirsche ich auf Reportagen mit Polizeihunden und Katzencoiffeurinnen umher oder lasse in Gartenbrockis und Japangärten einfühlsame Geschichten gedeihen. 


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