
Apple und EU legen langjährigen Streit bei
Ab dem 1. Oktober ändert Apple in der EU die Gebühren für App-Entwickler. Sie erhalten zudem mehr Freiheiten bei Bezahlwegen und Vertrieb. Die Abgaben bleiben allerdings hoch.
Apple führt ab dem 1. Oktober 2026 ein neues Gebührenmodell für den App Store in Europa ein. So will der iPhone-Hersteller den jahrelangen Konflikt mit der EU-Kommission über Wettbewerbsregeln und den Digital Markets Act (DMA) beenden.
Auslöser waren Beschwerden von Entwicklern und insbesondere Musikstreaming-Anbietern. Sie warfen Apple vor, alternative Bezahlwege zu blockieren und User vom Wechsel abzuhalten. Die EU-Kommission verhängte 2024 ein Bussgeld über 500 Millionen Euro und drohte mit weiteren Strafen, falls Apple seine Praktiken nicht anpasst.
Nun stellt Apple alle Entwickler, die Apps in der EU vertreiben, auf ein einheitliches Gebührenmodell um:
- Auf In-App-Käufe erhebt Apple künftig 26 Prozent Provision.
- In vielen Fällen sinkt der Satz auf 15 Prozent. Etwa für Apps im «Small Business Program» mit geringem Jahresumsatz und für automatisch verlängerte Abos nach dem ersten Jahr.
- Nutzen Entwickler eigene Zahlungsanbieter innerhalb der App, fallen 20 Prozent an, mit Programmrabatten 10 Prozent.
- Für Apps, die per Link zum Kauf auf eine externe Website weiterleiten, verlangt Apple 15 Prozent, mit Rabatten 10 Prozent.
Parallel führt Apple eine neue «Core Technology Commission» von 5 Prozent auf digitale Umsätze ein, die über alternative App-Marktplätze oder direkte Web-Distribution erzielt werden. Die umstrittene «Core Technology Fee» – eine Installationsgebühr für stark wachsende Apps – entfällt. In der Summe werden so zwar manche Gebühren gesenkt, Apple sichert sich aber weiterhin einen Anteil an extern abgewickelten Transaktionen.
Mehr Freiheiten als in den USA
Inhaltlich öffnet Apple den App-Vertrieb in der EU deutlich weiter als in anderen Regionen. Entwickler dürfen Apple-In-App-Käufe und alternative Bezahlwege nebeneinander anbieten und ihre Apps über alternative App-Stores oder direkt von der eigenen Website vertreiben. Voraussetzung dafür ist eine Überprüfung durch Apples Notarisierungs- und Sicherheitsprozess. Die Wahl des Bezahlmodells muss jeweils für mindestens zwölf Monate konstant bleiben, um aus Apples Sicht «Klarheit für Nutzerinnen und Nutzer» zu schaffen.
Diese Freiheiten sind grösser als im heimischen US-Markt. Dort sind alternative App-Stores nicht zugelassen und Apple versucht, Web-Zahlungslinks in iOS-Apps möglichst eng zu begrenzen. Zwar hat Apple in den USA ein 15-Prozent-Modell für Käufe eingeführt, die von solchen Links ausgelöst werden. Doch die grundlegende Pflicht, iPhone-Apps über den App Store zu beziehen, bleibt bestehen. Ein Äquivalent zur europäischen Core Technology Commission für Web- oder Marketplace-Distribution gibt es in den USA bislang nicht.
Für Nutzerinnen und Entwickler in der Schweiz ändert sich vorerst wenig. Die vorgestellten Regelungen gelten ausdrücklich für Apps, die in EU-Storefronts vertrieben werden. Web-Distribution ist ebenfalls nur in der EU verfügbar. Die Schweiz fällt nicht unter den europäischen DMA und wird in Apples Medienmitteilung nicht als betroffene Region genannt.
Aus Sicht der EU ist der Schritt ein Erfolg der Regulierung, die «Gatekeeper» wie Apple zu mehr Offenheit zwingen soll. Der Kompromiss hat zudem Signalwirkung. Er lässt hoffen, dass die Kalifornier und die EU sich auch in anderen Streitpunkten einigen. Etwa bei der neuen Siri AI, die zum Launch im September noch nicht in der EU verfügbar ist – laut Apple wegen regulatorischer Unsicherheiten.
Mein Fingerabdruck verändert sich regelmässig so stark, dass mein MacBook mich nicht erkennt. Der Grund: Sitze ich nicht vor einem Bildschirm oder stehe hinter einer Kamera, hänge ich oft an den Fingerspitzen in einer Felswand.
Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.
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