Grundsätzlich gillt das Waffengesetz (WG). Darin wird festgehalten, was als Waffe gilt und was nicht.
Waffendeklaration:
- Feuerwaffe (wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump action), Unterhebelrepetierer (lever action), Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen)
- Druckluft- und CO2-Waffen (mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht)
- Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen (wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht)
- Messer (Schmetterlingsmesser, Wurfmesser,einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge > 12 cm und Klingenlänge > 5 cm
- Dolche (mit symmetrischer Klinge < 30 cm)
- Geräte, die dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen (Schlagrute, Wurfstern, Schlagring,
Schleuder mit Armstütze)
-Elecktroschockgeräte, Sprayprodukte (sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray
Alle anderen "Waffen" sind laut dem Waffengesetz keine melde-, bewilligungspflichtige oder gar verbotene Waffen
Es kann daher auch kein Mindestalter vorangestellt werden. Bei Personen, welche noch nicht volljährig sind, ist die elterliche Gewalt in der Prüf- und Sorgfaltspflicht, bzw. die elterliche Gewalt haftet