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Trump lockert Bestimmungen – Imker klagen

Imker klagen gegen die Trump-Regierung wegen der Entscheidung, die Bestimmungen zum Einsatz von Insektiziden zu lockern. Es geht im Speziellen um die Chemikalie Sulfoxaflor.

Imker verklagen die Trump-Regierung wegen ihrer Entscheidung, die Verwendung eines Insektizids in grösserem Umfang zuzulassen, das mit dem Tod ganzer Honigbienenvölker zusammenhängt. Die Environmental Protection Agency (EPA) hob im Juli die Beschränkungen für Sulfoxaflor auf und genehmigte eine Reihe neuer Verwendungen für die Chemikalie.

Laut der Umweltorganisation Earthjustice kann die Auswirkung auf ein gesamtes Bienenvolk katastrophal sein, wenn Honigbienen mit Pollen und mit Sulfoxaflor verseuchtem Nektar in ihre Stöcke zurückkehren.

Die Chemikalie kann erwachsene Bienen in niedrigen Dosen töten. Sie beeinträchtigt, wenn sie in den Bienenstock zurückgebracht wird, ausserdem die Fähigkeit der Kolonie, sich zu vermehren und Krankheiten zu bekämpfen.

Der Anwalt der Kläger, Greg Loarie, argumentiert, dass die Entscheidung der EPA im Widerspruch zu amerikanischem Bundesgesetz stehe. Honigbienen sowie andere Bestäuber würden durch den Einsatz von Sulfoxaflor in Scharen sterben. Der Entscheid der EPA sei illegal und ein Verstoss gegen das amerikanische Nahrungsmittelsystem, die Wirtschaft und die Umwelt.

Nach Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums ist die Zahl der Honigbienenstöcke von sechs Millionen in den 1940-er Jahren auf heute etwa 2.5 Millionen zurückgegangen. Allein im letzten Jahr haben Imker in den USA vier von zehn Honigbienenvölkern verloren.

Eine Studie aus dem Jahr 2018 ergab, dass Sulfoximin-basierte Behandlungen sowohl die Gesamtgrösse der Hummelkolonien als auch die Anzahl der von ihnen produzierten männlichen Nachkommen verringerten.

Forscher der Royal Holloway University of London stellten fest, dass in Kolonien, die Sulfoxaflor – dem ersten Insektizid auf Sulfoximinbasis – ausgesetzt waren, die Anzahl der produzierten sexuellen Nachkommen um mehr als die Hälfte abnahm.

Von der EU ist Sulfoxaflor seit dem 18. August 2015 als Wirkstoff genehmigt. In einigen EU-Mitgliedsstaaten sind Pflanzenschutzmittel mit Sulfoxaflor zugelassen, seit Juli 2018 auch in Österreich in einem Präparat gegen Blattläuse im Getreidebau. In der Schweiz sind (noch) keine sulfoxaflorhaltigen Pflanzenschutzmittel zugelassen.

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Vom Radiojournalisten zum Produkttester und Geschichtenerzähler. Vom Jogger zum Gravelbike-Novizen und Fitness-Enthusiasten mit Lang- und Kurzhantel. Bin gespannt, wohin die Reise noch führt.

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