Rechtsabbiegen bei Rot
Wie findest du die neue Regel?
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Der Wettbewerb ist inzwischen beendet.
Die Revolution bleibt aus, aber ein paar Dinge ändern sich im neuen Jahr. Ein Pfeil sorgt für freie Fahrt, auf dem Trottoir wird das Gedränge grösser und die Zeichen der Zeit stehen auf Vorfahrt.
Verkehrsplanung ist ist ein mühsames Geschäft. Der Platz ist begrenzt. Die Verteilungskämpfe zwischen Autos, Velos und Fussgängern lassen immer irgendwen frustriert zurück und die entsprechenden Lobbygruppen trommeln für ihre Klientel. Dabei wollen alle sicher und zügig von A nach B kommen. Während in manchen Ländern das Velo schon länger auf der Überholspur ist und innovative Projekte laufen, dürfen wir in der Schweiz uns mit kleinen Änderungen arrangieren. Zum Jahreswechsel treten ein paar neue Regeln in Kraft.
Trotz roter Ampel nach einem kurzen Kontrollblick rechts abzubiegen ist eine Regel, die viele Velofahrer*innen schon seit Jahrzehnten illegal anwenden. Nun wird das Rechtsabbiegen bei Rot punktuell erlaubt und über ein entsprechendes Zusatzschild signalisiert. Ist es neben der Ampel angebracht, dann gilt: Vorfahrt und Fussgänger beachten, ansonsten freie Fahrt.
Nach einem erfolgreichen Pilotversuch in Basel werden die Signaltafeln künftig landesweit zu sehen sein. Während die BFU der Massnahme skeptisch gegenüberstand, wird sie von Pro Velo Schweiz in Person von Präsident Matthias Aebischer begrüsst: «Erstens wird damit die Gefahr, von einem rechtsabbiegenden Fahrzeug eingeklemmt zu werden, kleiner. Zweitens wird das Velofahren damit flüssiger und auch attraktiver.»
Wie findest du die neue Regel?
Der Wettbewerb ist inzwischen beendet.
Natürlich müssen Kreuzungen, die eine entsprechende Signalisation erhalten, bestimmte Bedingungen erfüllen. Die BFU schreibt in der Fachdokumentation unter anderem: «Damit in der Zufahrt keine Slalomfahrten zwischen den stehenden Fahrzeugen erfolgen, muss diese einen Radstreifen von mind. 1,5 m Breite aufweisen.» Weitere Kriterien sind zum Beispiel genug Halteraum für Velos, keine Sichthindernisse und kein zu grosses Gefälle.
Kinder im Strassenverkehr sind ein schwieriges Thema. Einerseits müssen sie lernen, sich sicher mit dem Velo zu bewegen. Andererseits gibt es viel befahrene Strassen, um die Eltern mit ihrem Nachwuchs lieber einen grossen Bogen machen, weil die entsprechende Infrastruktur fehlt.
Theoretisch dürfen in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person auch Kinder unter sechs Jahren schon mit dem Velo auf Hauptstrassen unterwegs sein. Praktisch wird das kaum jemand wollen. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren Fusswege und Trottoirs befahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.
Das ist eine Massnahme, die niemanden wirklich glücklich macht. Pro Velo begrüsst sie zwar, spricht aber von einer «Notmassnahme». Fussverkehr Schweiz «befürchtet ein Sicherheitsrisiko und zusätzliche Kollisionsgefahr für alle Beteiligten». Und dem Bundesrat «ist bewusst, dass dies Fussgänger auf den Trottoirs stören kann». Die neue Regelung helfe aber, Unfälle von Kindern mit Autos zu verhindern und diene somit der Verkehrssicherheit.
Wie findest du die neue Regel?
Der Wettbewerb ist inzwischen beendet.
Nach verschiedenen Pilotversuchen zeigt sich, dass nichts gegen Velostrassen spricht. Die Akzeptanz ist hoch, die Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer sind gering. Künftig wird es erlaubt sein, auf Veloachsen in Tempo 30-Zonen den Rechtsvortritt auf zuführenden Strassen aufzuheben. Gekennzeichnet sind die Velostrassen bislang durch Piktogramme. Und daran wird sich nach positiven Erfahrungen vorerst nichts ändern: Ein eigenes Signal schafft der Gesetzgeber dafür nicht.
Wie findest du die Massnahme?
Der Wettbewerb ist inzwischen beendet.
Ein bisschen was tut sich also. Mehr ginge immer. Welche Regel sollte eingeführt, wie sollte die Infrastruktur verändert werden? Oder bist du zufrieden mit den Massnahmen?
Einfacher Schreiber, zweifacher Papi. Ist gerne in Bewegung, hangelt sich durch den Familienalltag, jongliert mit mehreren Bällen und lässt ab und zu etwas fallen. Einen Ball. Oder eine Bemerkung. Oder beides.