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VÜPF-Revision: Bundesrat muss zurückbuchstabieren
von Florian Bodoky

Westschweizer Staatsanwälte fordern DNS-Sperren gegen «Grondements des Terres». Init7 weigert sich – und zieht vor Gericht.
In der Westschweiz sorgt derzeit eine Strafuntersuchung für einen juristischen Streit um Netzsperren. Die Staatsanwaltschaften der Kantone Waadt und Wallis verlangen von Schweizer Internetanbietern, den Zugang zu bestimmten Websites per DNS-Sperre zu blockieren. In einem konkreten Fall geht es dabei um die Website der Westschweizer Umweltaktivisten «Grondements des Terres». Während die «Big Player» Swisscom und Sunrise dieser Anordnung Folge leisten, regt sich andernorts Widerstand. Der Winterthurer Provider Init7 weigert sich, diese Verfügung umzusetzen.
Fredy Künzler, Geschäftsführer von Init7 sieht in der Verfügung «politische Zensur» und stellt die rechtliche Grundlage infrage. Alleine die Tatsache, dass andere Provider die Sperre offenbar ohne zu hinterfragen umsetzen, legalisiere diese nicht. Rechtsanwalt Simon Schlauri, der Init7 in dieser Causa berät, pflichtet bei. Gegenüber dem Portal Inside IT argumentiert er, dass eine solche Sperrverfügung erheblich in die Kommunikationsfreiheit eingreife und deshalb eine klare gesetzliche Grundlage verlange. Diese existieren in der Schweiz bislang aber nur in klar definierten Bereichen, etwa beim Zugang zu kinderpornografischen Inhalten oder bei nicht bewilligten Online-Glücksspielangeboten. Im Fall «Grondements des Terres» berufen sich die Behörden jedoch nicht auf diese Spezialgesetze. Sie argumentieren, dass die Website im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stünde und «als Tatmittel oder unterstützendes Instrument betrachtet werden» könne. Deshalb sei eine Sperre gemäss Artikel 267, dem sogenannten Beschlagnameparagrafen der Strafprozessordnung, zulässig.

Init7 und Simon Schlauri sehen dies anders. Gegenüber «Inside IT» erklären sie, die Strafprozessordnung sehe keine allgemeine Kompetenz vor, Provider zu Netzsperren zu verpflichten. Eine Beschlagnahme richte sich gegen konkrete Gegenstände oder Daten, nicht gegen die «technische Vermittlung des Zugangs durch Dritte». Künzler argumentiert zudem aus technischer Sicht: Einerseits sei eine DNS-Sperre technisch ohnehin leicht zu umgehen. Wer alternative DNS-Server nutze oder über eine andere Verbindung ins Internet gehe, könne die Seite weiterhin erreichen. Ausserdem verletze die Sperrung ganzer Domains die Netzneutralität, wie Schlauri ergänzt.
Weil Init7 die Anordnungen nicht umsetzte, verhängte ein Staatsanwalt eine Busse von 6000 Franken. Gegen die Verordnung und die Busse hat Künzler nun Beschwerde eingelegt.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
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