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EU-Gericht entscheidet: Streamingdienste dürfen «zurückgegeben» werden

Wenn du heute ein Streaming-Abo bei Netflix und Co. abschliesst, musst du teilweise auf dein Widerrufsrecht verzichten. Ein EuGH-Urteil macht aber nun Hoffnung.

Grundsätzlich gilt in der Europäischen Union bei sogenannten Fernabsatzgeschäften (also Online-Käufen, Telefonverträgen etc.) ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Das heisst: Nachdem du ein Produkt erhalten hast, kannst du bis maximal 14 Tage danach deinen Widerruf erklären. Gründe dafür musst du nicht anführen. Du kannst das Produkt anschliessend einfach zurückschicken und der Verkäufer muss dir das Geld rückerstatten.

Anders war das bis anhin bei Streamingdiensten. Einige haben den Widerruf generell ausgeschlossen. Mit der Begründung, dass es sich um «digitale Inhalte» handelt, bei denen das gemäss EU-Regeln erlaubt ist.

Kein Inhalt, sondern eine Dienstleistung

Der Europäische Gerichtshof sieht das anders. Ein Streamingabo sei eine «digitale Dienstleistung». Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich am Nutzerverhalten orientiert und sich dementsprechend anpasst. Also wenn dir der Algorithmus aufgrund deines Streamingverhaltens eine bestimmte Serie oder einen Film empfiehlt.

Ein österreichischer Verbraucherverein hat gegen Sky geklagt.
Ein österreichischer Verbraucherverein hat gegen Sky geklagt.
Quelle: Sky

Der Gerichtsentscheid erfolgte aufgrund einer Klage in Österreich. Ein dortiger Verbraucherverein klagte gegen den Streamingdienst Sky. Auch dieser hat das 14-tägige Widerrufsrecht in seinen AGB ausgeschlossen, wenn Kundinnen und Kunden ausdrücklich einer sofortigen Nutzung des Angebots zugestimmt haben. Zwar müssen die österreichischen Gerichte dieses Urteil noch bestätigen. Allerdings sei die Rechtslage etwa in Deutschland sehr ähnlich, sodass für Streamingdienste «das Bedürfnis bestehe, ihre AGB dahingehend zu ändern», wie ein Rechtsanwalt gegenüber der «dpa» erklärt.

Vorsicht bei kostenloser Probezeit

Wenn der Streaminganbieter eine kostenlose Probezeit anbietet, kommt bereits ein Fernabsatzvertrag zustande. Das heisst, du hast ein Widerrufsrecht. Die Frist von 14 Tagen beginnt aber bereits nach Abschluss des Vertrags. Unabhängig davon, ob es eine kostenlose Testphase ist oder nicht. Der Dienst muss dich aber transparent und klar darauf hinweisen, wie lange die Testphase dauert und wann diese endet. Tut er dies nicht, beginnt die 14-Tagesfrist wieder bei null, sobald dein Abo kostenpflichtig wird. Du bekommst also ein neues, zweites Widerrufsrecht.

Gängige Streamingportale informieren klar. Beträgt die kostenlose Probezeit aber 14 Tage oder mehr, ist es am einfachsten, schlicht zum Ende dieses Zeitraums zu kündigen. Bei den meisten Anbietern ist das mit einigen Mausklicks erledigt.

Kein Gratisstreaming für Events

Du darfst dir keine Hoffnungen darauf machen, dass du deshalb nun regelmässig kostenlos streamen und danach dein Abo widerrufen kannst. Hast du zugestimmt, sofort mit dem (kostenpflichtigen) Streamen anzufangen, musst du anteilig zahlen. Wenn du also zwei Tage gestreamt hast, kann dir der Anbieter auch bei Widerruf diese zwei Tage in Rechnung stellen. Ein kostenloses Champions League Finale gibt es also nicht.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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