
Drohne zu Weihnachten: Einfach losfliegen ist nicht
Endlich ist sie da: die langersehnte Drohne. Am liebsten würdest du gleich losfliegen. Aber so einfach ist es nicht. Sandra Bodmer, Leiterin der Sektion Unbemannte Luftfahrzeugsysteme beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärt, welche Schritte nötig sind, damit du sicher abhebst.
Du hältst das Päckchen mit deiner neuen Drohne in den Händen und möchtest sie am liebsten gleich ausprobieren. Doch mit dem Auspacken und dem Aufladen des Akkus ist es nicht getan. Wann du eine Versicherung brauchst und warum du dich registrieren musst, erklärt Sandra Bodmer, Leiterin der Sektion Unbemannte Luftfahrzeugsysteme beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Interview.
Drohnen sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Was sind die drei wichtigsten Punkte, die jemand, der eine Drohne bekommt, beachten sollte?
Sandra Bodmer: Es ist wirklich schwierig, nur drei Punkte herauszupicken. Wichtig ist vor allem, nicht höher als 120 Meter fliegen, nicht über Menschenansammlungen fliegen und auszuweichen oder zu landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Bei Blaulichteinsätzen in der Nähe sollte man grundsätzlich auf dem Boden bleiben. Genauso in der Nähe von Flugplätzen und in Naturschutzgebieten – und, und, und. Tatsächlich ist es ein recht komplexes Thema, das verlangt, dass du dich informierst, die Regeln kennst und beachtest.
Die neuen, sogenannten Selfie-Drohnen, beispielsweise die DJI Neo oder die Hover Air X1, richten sich vor allem an Anfängerinnen und Anfänger. Kann ich mit solchen kleinen, leichten Drohnen nicht sofort losfliegen?
Einfach loszufliegen wäre natürlich verlockend. Aber auch Drohnen wie die DJI Neo sind Luftfahrzeuge und keine Spielzeuge.

Quelle: Sandra Bodmer
Was muss ich ganz konkret tun, wenn ich die Drohne das erste Mal in den Händen halte, bevor ich losfliegen kann?
Als erstes musst du dich als Pilot oder Pilotin registrieren. Das Mindestalter dafür ist 12 Jahre. Das gilt für alle Drohnen mit Kamera und Mikrofon, unabhängig von ihrem Gewicht und für Drohnen über 250 Gramm, ganz gleich, ob sie mit einer Kamera, einem Mikrophon oder anderen Sensoren ausgestattet sind oder nicht. Detaillierte Informationen findest du auf der Website des BAZL.
Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Bei Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen Pilotinnen und Piloten eine Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million Franken abschliessen. Für Drohnen unter 250 Gramm gibt es keine Versicherungspflicht. Es kann sich aber lohnen, diesen Punkt mit der Versicherung abzuklären, denn auch leichtere Drohnen wie die sogenannten Selfie-Drohnen können grössere Schäden anrichten, für die der Pilot oder die Pilotin dann haftet.
Welche weiteren Regeln gibt es für die kleinen Selfie-Drohnen, die ja vielfach über automatische Flugfunktionen verfügen?
Auch Drohnen mit automatischen Funktionen müssen immer auf Sicht geflogen werden. Das bedeutet, dass du die Drohne sowie die Umgebung sehr gut im Auge behalten musst und rechtzeitig ausweichst oder landest, wenn ein anderes Luftfahrzeug näher kommt. Denn Drohnen werden von Flugzeugen oder Helikoptern meist gar nicht gesehen und Drohnenpilotinnen und -piloten kennen die Ausweichregeln der Luftfahrt oft nicht.

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Wo kann ich mich vorab informieren, ob ich an meinem Lieblingsort überhaupt fliegen darf?
Zunächst auf der Drohnenkarte des BAZL. Sie zeigt alle generellen Gebietseinschränkungen, also Regionen, in denen Drohnen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen geflogen werden dürfen. Wenn du auf die entsprechend gekennzeichnete Fläche klickst, findest du heraus, warum du dort nicht fliegen darfst. Zum Beispiel, weil ein Flugplatz in der Nähe ist und du dir vor dem Fliegen eine Bewilligung einholen musst. Tust du dies nicht, machst du dich strafbar.
Zudem musst du auch die Notice to Airmen, genannt NOTAM, und das Daily Airspace Bulletin Switzerland, das DABS, konsultieren. Dort kannst du sehen, welche aktuellen, zusätzlichen Einschränkungen und Gefahrenhinweise gelten.
Zurück zur Registrierung: Bei den sogenannten Selfie-Drohnen übernimmt die Software die Steuerung weitgehend. Warum ist es dennoch nötig, dass Nutzerinnen und Nutzer sich registrieren?
Auch mit zunehmender Automatisierung bleiben Drohnenpiloten oder -pilotinnen verantwortlich für den sicheren Flug. Die Registrierung erlaubt uns, eine Drohne einem Piloten oder einer Pilotin zuzuordnen. Nach der Registrierung erhältst du eine Betreibernummer, die du mit einem Kleber oder einem wasserfesten Filzstift auf der Drohne anbringst. Dank der Registrierung konnten wir bereits abgestürzte oder verloren geglaubte Drohnen den Besitzern und Besitzerinnen zurückgeben.
Die Registrationspflicht besteht auch, wenn du Drohnen unter 250 Gramm fliegst, sobald sie personenbezogene Daten aufzeichnen können. Dies ist der Fall, wenn die Drohne über eine Kamera oder sonstige Sensoren wie Mikrophone verfügt, mit denen du Aufnahmen machen kannst. Die Registrationspflicht steht also in keinem direkten Zusammenhang mit den Steuerungsmöglichkeiten, sondern hängt in diesem Fall mit der Respektierung der Privatsphäre von anderen Personen zusammen.

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Es gibt einige Menschen, die Angst vor Drohnen als Spionage-Instrument haben. Woher kommt diese Angst?
Drohnen werden auch in Kriegssituationen eingesetzt. Das gibt ihnen manchmal ein negatives Image. Ausserdem haben einige vielleicht bereits negative Erfahrungen gemacht oder wissen einfach nicht genau, was erlaubt ist und was nicht. Das kann dazu führen, dass man sich davor fürchtet.
Wir haben ja die in meinen Augen absurde Situation, dass sehr viele Menschen beispielsweise in der Badi, aber auch in Restaurants und in öffentlichen Räumen ein Smartphone in der Hand haben und damit unbegrenzt filmen können. Fast niemand stört sich daran. Und sobald nur eine Drohne irgendwo in weiter Ferne fliegt, ist die Angst da, dass Menschen ausspioniert werden. Ist diese Sorge berechtigt?
Faktisch ist der Unterschied zu einem Smartphone gar nicht so gross. Auch mit einem Smartphone kann fotografiert und gefilmt werden, ohne dass man es merkt. Im Vergleich zu einer Drohne ändert sich lediglich die Entfernung, mit der das möglich ist und allenfalls die Perspektive, wenn man beispielsweise aus der Luft filmt. Die Regeln hinsichtlich Datenschutz und Privatsphäre bleiben aber dieselben. Auch beim Fotografieren oder Filmen mit einem Smartphone müssen sie beachtet werden. Das heisst konkret, dass du nicht einfach fremde Personen oder Grundstücke filmen darfst, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Die Angst vor der Drohne als einem Spionage-Instrument ist aus meiner Sicht daher in den meisten Fällen unbegründet.
Jetzt stehen ja auf den Weihnachtswunschzetteln nicht nur Selfie-Drohnen, sondern auch beispielsweise die DJI Mini 4 Pro oder die DJI Avata 2. Woher weiss ich, welche Regeln ich jeweils beachten muss?
Neuere Drohnen haben in der Regel eine Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3 oder C4). Diese Klassenmarkierung bestimmt, ob ich meine Drohne in der Unterkategorie A1, A2 oder A3 fliegen darf. Sie orientiert sich unter anderem am Gewicht der Drohne. Die jeweiligen Bestimmungen und Regeln findest du auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt.
Thema Drohnenführerschein: Für Pilotinnen und Piloten ist die Zertifizierung in die einfachere gemeinsame A1/A3 Prüfung und die anspruchsvollere A2 Prüfung mit praktischem Teil unterteilt. Sollten auch Pilotinnen und Piloten, die Drohnen unter 250 Gramm Gewicht fliegen, die A1/A3 Prüfung machen, selbst wenn sie nicht vorgeschrieben ist?
Ja, unbedingt. Wir empfehlen allen Drohnenpilotinnen und -piloten zumindest die Schulung für die A1/A3 zu absolvieren. Die Schulungsinhalte können derzeit noch kostenlos online angeschaut werden. Zudem gibt es auf unserer Webseite neu eine Seite mit allen wichtigen Informationen für Einsteigerinnen und Einsteiger. Auch dort findet man die wichtigsten Regeln einfach erklärt oder Hilfsmittel wie unseren Drohnenguide.
Für wen lohnt sich die A2 Zertifizierung?
Die A2 Lizenz ist nur nötig, wenn du in der Unterkategorie A2 fliegen möchtest. Im Unterschied zur Prüfung A1/A3 kann die Prüfung für A2 in der Schweiz jedoch nicht online gemacht werden. Die Lizenzen für A1/A3 und A2 dürfen überall in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz erworben werden und werden auch überall innerhalb der EU gegenseitig anerkannt.
Für FPV (First-Person-View) Drohnen, die mit Video-Brillen geflogen werden, gilt, dass immer eine Beobachterin oder ein Beobachter dabei sein muss, der die Drohne im Auge behält. Ausrichten kann er oder sie aber nichts, wenn die Verbindung zwischen Drohne und Brille oder Drohne und Fernsteuerung unterbrochen wird. Die Vier-Augen-Pflicht macht das spontane Filmen für Amateure komplizierter. Was ist der Grund für diese Regelung?
Beim Fliegen mit Video-Brille hat der Pilot oder die Pilotin keinen direkten Sichtkontakt mehr mit der Drohne, sondern sieht die Situation wie aus einem Cockpit aus der Luft. Für solche Flüge benötigt man normalerweise eine Bewilligung, ausser du hast einen sogenannten Beobachter neben dir. Dieser Beobachter hat immer direkten Sichtkontakt mit der Drohne. So kann der Beobachter den Piloten oder die Pilotin sofort informieren, wenn sich zum Beispiel ein anderes Luftfahrzeug nähert oder Personen am Boden gefährdet werden. Denn der Pilot oder die Pilotin mit Video-Brille kann sich nähernde Luftfahrzeuge oder Personen nicht oder erst sehr spät wahrnehmen und entsprechend reagieren. Es ist also eine Sicherheitsmassnahme. Möchte man ohne Beobachter mit Video-Brille fliegen, braucht man eine Bewilligung vom BAZL.

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Es gibt – soweit ich weiss – keine Meldestelle für Verstösse. Gibt es Kontrollen oder wie werden die Regeln durchgesetzt?
Verstösse gegen die geltenden Regeln können sowohl dem BAZL als auch der Polizei gemeldet werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Angaben der meldenden Person möglichst präzise sind und zum Beispiel Angaben einer Betreibernummer oder den Namen des oder der Pilotin umfassen. Sonst ist es für uns tatsächlich schwierig, allfällige Verstösse zu verfolgen. Aber auch ohne Meldungen oder Hinweise aus der Bevölkerung kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Regeln. Bei Pilotinnen und Piloten, die eine Bewilligung des BAZL benötigen, ist das BAZL zuständig für die Kontrolle.
Anders als bei Verkehrsverstössen auf der Strasse gibt es bei Drohnen keinen Bussenkatalog – aber es drohen Bussen bis zu CHF 20’000. Wie wird die Höhe des Betrags festgelegt?
Das ist richtig. Das BAZL ist bei Übertretungen zuständig für die Verfolgung von Straftaten. Die Bussen werden aufgrund der Schwere des Vergehens festgelegt. Einige Verstösse, zum Beispiel wenn man in der Nähe eines Flughafens fliegt und die bemannte Luftfahrt gefährdet, können für den Piloten oder die Pilotin schwerwiegende Folgen bis zu Gefängnisstrafen haben.
Gibt es noch einen abschliessenden Tipp, den du allen geben möchtest, die sich zu Weihnachten eine Drohne wünschen und ihr neues Hobby so sicher und unbeschwert wie möglich ausüben möchten?
Beachtest du die geltenden Regeln, wirst du viel Spass an der Drohne haben. Im Zweifelsfall oder bei Fragen einfach bei uns melden : rpas@bazl.admin.ch
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Forschungstaucherin, Outdoor-Guide und SUP-Instruktorin – Seen, Flüsse und Meere sind meine Spielplätze. Gern wechsel ich auch mal die Perspektive und schaue mir beim Trailrunning und Drohnenfliegen die Welt von oben an.