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Drohne zu Weihnachten: Einfach losfliegen ist nicht

Siri Schubert
11.12.2024

Endlich ist sie da: die langersehnte Drohne. Am liebsten würdest du gleich losfliegen. Aber so einfach ist es nicht. Sandra Bodmer, Leiterin der Sektion Unbemannte Luftfahrzeugsysteme beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärt, welche Schritte nötig sind, damit du sicher abhebst.

Du hältst das Päckchen mit deiner neuen Drohne in den Händen und möchtest sie am liebsten gleich ausprobieren. Doch mit dem Auspacken und dem Aufladen des Akkus ist es nicht getan. Wann du eine Versicherung brauchst und warum du dich registrieren musst, erklärt Sandra Bodmer, Leiterin der Sektion Unbemannte Luftfahrzeugsysteme beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Interview.

Drohnen sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Was sind die drei wichtigsten Punkte, die jemand, der eine Drohne bekommt, beachten sollte?

Die neuen, sogenannten Selfie-Drohnen, beispielsweise die DJI Neo oder die Hover Air X1, richten sich vor allem an Anfängerinnen und Anfänger. Kann ich mit solchen kleinen, leichten Drohnen nicht sofort losfliegen?

Einfach loszufliegen wäre natürlich verlockend. Aber auch Drohnen wie die DJI Neo sind Luftfahrzeuge und keine Spielzeuge.

Was muss ich ganz konkret tun, wenn ich die Drohne das erste Mal in den Händen halte, bevor ich losfliegen kann?

Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Bei Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen Pilotinnen und Piloten eine Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million Franken abschliessen. Für Drohnen unter 250 Gramm gibt es keine Versicherungspflicht. Es kann sich aber lohnen, diesen Punkt mit der Versicherung abzuklären, denn auch leichtere Drohnen wie die sogenannten Selfie-Drohnen können grössere Schäden anrichten, für die der Pilot oder die Pilotin dann haftet.

Welche weiteren Regeln gibt es für die kleinen Selfie-Drohnen, die ja vielfach über automatische Flugfunktionen verfügen?

Auch Drohnen mit automatischen Funktionen müssen immer auf Sicht geflogen werden. Das bedeutet, dass du die Drohne sowie die Umgebung sehr gut im Auge behalten musst und rechtzeitig ausweichst oder landest, wenn ein anderes Luftfahrzeug näher kommt. Denn Drohnen werden von Flugzeugen oder Helikoptern meist gar nicht gesehen und Drohnenpilotinnen und -piloten kennen die Ausweichregeln der Luftfahrt oft nicht.

Wo kann ich mich vorab informieren, ob ich an meinem Lieblingsort überhaupt fliegen darf?

Zudem musst du auch die Notice to Airmen, genannt NOTAM, und das Daily Airspace Bulletin Switzerland, das DABS, konsultieren. Dort kannst du sehen, welche aktuellen, zusätzlichen Einschränkungen und Gefahrenhinweise gelten.

Zurück zur Registrierung: Bei den sogenannten Selfie-Drohnen übernimmt die Software die Steuerung weitgehend. Warum ist es dennoch nötig, dass Nutzerinnen und Nutzer sich registrieren?

Die Registrationspflicht besteht auch, wenn du Drohnen unter 250 Gramm fliegst, sobald sie personenbezogene Daten aufzeichnen können. Dies ist der Fall, wenn die Drohne über eine Kamera oder sonstige Sensoren wie Mikrophone verfügt, mit denen du Aufnahmen machen kannst. Die Registrationspflicht steht also in keinem direkten Zusammenhang mit den Steuerungsmöglichkeiten, sondern hängt in diesem Fall mit der Respektierung der Privatsphäre von anderen Personen zusammen.

Es gibt einige Menschen, die Angst vor Drohnen als Spionage-Instrument haben. Woher kommt diese Angst?

Drohnen werden auch in Kriegssituationen eingesetzt. Das gibt ihnen manchmal ein negatives Image. Ausserdem haben einige vielleicht bereits negative Erfahrungen gemacht oder wissen einfach nicht genau, was erlaubt ist und was nicht. Das kann dazu führen, dass man sich davor fürchtet.

Wir haben ja die in meinen Augen absurde Situation, dass sehr viele Menschen beispielsweise in der Badi, aber auch in Restaurants und in öffentlichen Räumen ein Smartphone in der Hand haben und damit unbegrenzt filmen können. Fast niemand stört sich daran. Und sobald nur eine Drohne irgendwo in weiter Ferne fliegt, ist die Angst da, dass Menschen ausspioniert werden. Ist diese Sorge berechtigt?

Jetzt stehen ja auf den Weihnachtswunschzetteln nicht nur Selfie-Drohnen, sondern auch beispielsweise die DJI Mini 4 Pro oder die DJI Avata 2. Woher weiss ich, welche Regeln ich jeweils beachten muss?

Neuere Drohnen haben in der Regel eine Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3 oder C4). Diese Klassenmarkierung bestimmt, ob ich meine Drohne in der Unterkategorie A1, A2 oder A3 fliegen darf. Sie orientiert sich unter anderem am Gewicht der Drohne. Die jeweiligen Bestimmungen und Regeln findest du auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt.

Thema Drohnenführerschein: Für Pilotinnen und Piloten ist die Zertifizierung in die einfachere gemeinsame A1/A3 Prüfung und die anspruchsvollere A2 Prüfung mit praktischem Teil unterteilt. Sollten auch Pilotinnen und Piloten, die Drohnen unter 250 Gramm Gewicht fliegen, die A1/A3 Prüfung machen, selbst wenn sie nicht vorgeschrieben ist?

Für wen lohnt sich die A2 Zertifizierung?

Die A2 Lizenz ist nur nötig, wenn du in der Unterkategorie A2 fliegen möchtest. Im Unterschied zur Prüfung A1/A3 kann die Prüfung für A2 in der Schweiz jedoch nicht online gemacht werden. Die Lizenzen für A1/A3 und A2 dürfen überall in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz erworben werden und werden auch überall innerhalb der EU gegenseitig anerkannt.

Für FPV (First-Person-View) Drohnen, die mit Video-Brillen geflogen werden, gilt, dass immer eine Beobachterin oder ein Beobachter dabei sein muss, der die Drohne im Auge behält. Ausrichten kann er oder sie aber nichts, wenn die Verbindung zwischen Drohne und Brille oder Drohne und Fernsteuerung unterbrochen wird. Die Vier-Augen-Pflicht macht das spontane Filmen für Amateure komplizierter. Was ist der Grund für diese Regelung?

Es gibt – soweit ich weiss – keine Meldestelle für Verstösse. Gibt es Kontrollen oder wie werden die Regeln durchgesetzt?

Anders als bei Verkehrsverstössen auf der Strasse gibt es bei Drohnen keinen Bussenkatalog – aber es drohen Bussen bis zu CHF 20’000. Wie wird die Höhe des Betrags festgelegt?

Das ist richtig. Das BAZL ist bei Übertretungen zuständig für die Verfolgung von Straftaten. Die Bussen werden aufgrund der Schwere des Vergehens festgelegt. Einige Verstösse, zum Beispiel wenn man in der Nähe eines Flughafens fliegt und die bemannte Luftfahrt gefährdet, können für den Piloten oder die Pilotin schwerwiegende Folgen bis zu Gefängnisstrafen haben.

Gibt es noch einen abschliessenden Tipp, den du allen geben möchtest, die sich zu Weihnachten eine Drohne wünschen und ihr neues Hobby so sicher und unbeschwert wie möglich ausüben möchten?

Beachtest du die geltenden Regeln, wirst du viel Spass an der Drohne haben. Im Zweifelsfall oder bei Fragen einfach bei uns melden : rpas@bazl.admin.ch

Titelbild: Shutterstock

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Forschungstaucherin, Outdoor-Guide und SUP-Instruktorin – Seen, Flüsse und Meere sind meine Spielplätze. Gern wechsel ich auch mal die Perspektive und schaue mir beim Trailrunning und Drohnenfliegen die Welt von oben an.


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