Victorinox Hunter Pro

Victorinox Hunter Pro


Frage zu Victorinox Hunter Pro

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Youngsweezy

vor 9 Jahren

Kann ich das Messer legal in die Öffentlichkeit mitnehmen? Natürlich laufe ich nicht damit in meiner Hand rum um Leute zu erschrecken.. Nur zum schneiden einer Mango oder ähnliches :)

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shizodeluxe

vor 7 Jahren

Gemäss Art. 8 Waffengesetz ist ein Waffenerwerbsschein nötig, wenn eine Waffe gekauft wird. Als Waffen gelten nach Art. 4 WG unter anderem Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann. Des weiteren gelten Messer laut Art. 7 Waffenverordnung als Waffen, wenn sie einen einhändig bedienbaren Spring- oder anderen automatischen Auslösemechanismus aufweisen, geöffnet mehr als 12cm lang sind und über eine mindestens 5cm lange Klinge verfügen.

Da hier kein automatischer Auslösemechanismus vorhanden ist, kann das Messer legal verwendet werden.

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Anonymous

vor 9 Jahren

die messer sind in der schweiz zugelassen. Solange du nicht mit dem offenen Messer rum läufst - andere damit bedrohst oder ähnlich, sollte grundsätzlich nichts passieren.

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Lieber72

vor 8 Jahren

Nein, dürfen Sie leider nicht, ich hatte mich auch für das Messer interessiert und habe dazu Folgendes recherchiert:

Zitat: "Der einzige Wermutstropfen beim Hunter Pro ist, dass die Kombination "Einhandmesser" und "feststellbare Klinge" in Deutschland zum freien Tragen verboten ist. Sie dürfen es besitzen, zum Einsatzort (Camping, Jagdrevier) verschlossen transportieren, aber eben nicht einfach so in der Hosentasche tragen."
Quelle: http://survivalmesserguide.de/victorinox...

Schade, damit fällt es für mich leider flach - ich möchte mir keinen Ärger einbringen, wenn ich es denn mal im Rucksack dabeihaben sollte.