Das Visier mit 80 % Tönung ist für den Strassenverkehr legal, da es die vorgeschriebene Mindestlichtdurchlässigkeit von 80 % erfüllt. Getönte Visiere mit mindestens 80 % Lichtdurchlässigkeit sind laut der ECE-Norm 22.06 für den Strassengebrauch zugelassen. Zudem wird bei AGV-Visieren mit 80 % Tönung keine Einschränkung für den Strassenverkehr angegeben.