
Needit Park Lite
Needit Park Lite
Ist der Einsatz solcher elektronischen Parkscheiben in der Schweiz überhaupt legal? Wie sieht dies in den Kantonen aus? Wo kann man dies nachlesen?
NEIN leider nicht. Auf der Verpackung steht ganz klar: PARK LITE ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen. Das betrifft aber Deutschland.
In der Schweiz gilt:
Auf Parkierungsflächen, auf denen die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben ist, muss immer eine manuelle Parkscheibe ohne Uhrwerk verwendet werden. Sie muss ein Mindestmass
von 11 x 15 cm aufweisen und darf innerhalb dieses Mindestmasses auf der Vorderseite keine Werbung aufweisen. Von verschiedenen Verkehrsverbänden und weiteren Organisationen wird diese korrekte Parkscheibe unentgeltlich abgegeben.
Alle unsere Verträge werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Gesetz verfasst. Hierbei gelten strenge Sicherheitsvorschriften bei uns. Somit kannst du davon ausgehen, dass alle angebotenen Produkte auch legal zu kaufen/verkaufen sind.