Sie ist bedingt erlaubt.
Ich hab' mir diesbezüglich eine Bestätigung von der Stadtpolizei Zürich sowie vom Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen eingeholt,
Auszug:
Videoüberwachung durch private Personen….privates Interesse daran, dass während seiner Abwesenheit kein Einbruch begangen wird. Eine Videoüberwachung zur Verhinderung und Ahndung von Einbrüchen ist damit gerechtfertigt…..Bei einer Überwachung in einem Mehrfamilienhaus darf nicht ersichtlich sein, wer in welche Wohnung eintritt oder wer welchen Briefkasten bedient.