In der Schweiz ist das Juskys Gerätehaus M aufgrund seiner geringen Grösse meist nicht klassisch bewilligungspflichtig, jedoch häufig mindestens meldepflichtig. In fast allen Gemeinden gibt es Grenzabstände, und die genaue Zulässigkeit hängt immer vom Zonenplan und der lokalen Bauordnung deiner Gemeinde ab.