
Intex Excursion 5 Set
366 cm, 5 Personen

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Braucht man nun eine Zulassung / Kennzeichen oder nicht? Laut der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) Art. 16 Kennzeichnung 1 Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, sind mit den von der zuständigen Behörde zugeteilten Kennzeichen nach Anhang 1 zu versehen. 2 Davon ausgenommen sind: a. Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen; b. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m; c. Strandboote und dergleichen; d. Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter. 3 Schiffe nach Absatz 2 Buchstabe a tragen einen Schiffsnamen, der aus Buchstaben und Zahlen bestehen kann. Schiffe nach Absatz 2 Buchstaben b–d tragen gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters. Hier wird allerdings von 4 m geschrieben, was stimmt denn nun?