Diese Antwort entspricht nicht mein Verständnis der entsprechende Verordnung, ich habe auch in einem Buch über Schlauchbötle in der Schweiz gelesen, dass es reicht die eigene Name+Adresse auf dem Boot gut sichtbar zu markieren. Galaxus macht jetzt auch dieselbe Bemerkung. Das würde heissen, dass ein Schlauchboot die Buchstaben c oder d der BSV Art 16 entspricht, was für mich nicht 100% klar ist (siehe
https://www.admin.ch/opc...) es wäre toll wenn ein Jurist oder der Gesetzegeber -mit Referenz- kommentieren würde.
In Zürich muss dieses Schlauchboot gemeldet werden! Da es länger ist als 2.50 m gilt es nicht mehr als Badegerät (auch nicht als Strandboot), sondern als Schiff, und muss somit beim Strassenverkehrsamt immatrikuliert werden.
Quelle:
https://stva.zh.ch/internet...
Allgemein:
https://www.admin.ch/opc...
Wird etwas als "Schiff" klassifiziert, so muss es einen gültigen Ausweis haben, sprich immatrikuliert sein. Ich schätze, die Klassifizierung wird von Kanton zu Kanton anders gehandhabt (ist nämlich nicht in diesem Gesetz drin).
Am besten geht man wohl direkt beim Amt vorbei. Das Formular sieht 100 Beilagen vor, welche für Schlauchboote gar nicht zutreffen..
Die Kosten halten sich in Grenzen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind es ca. 32.- Steuern pro Jahr.