Mit „flugtauglich“ ist gemeint, dass die Powerbank mit 92,5 Wh unter der üblichen 100-Wh-Grenze liegt und deshalb bei den meisten Fluggesellschaften im Handgepäck ohne Sondergenehmigung mitgeführt werden darf. Die Mitnahme im Aufgabegepäck ist in der Regel nicht erlaubt.