Die Powerbank darf nur im Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden, da sie Lithium-Ionen-Akkus enthält. Da ihre Kapazität 148 Wh beträgt, benötigt sie eine Genehmigung der Fluggesellschaft, da Powerbanks über 100 Wh bis 160 Wh genehmigungspflichtig sind. Im aufgegebenen Gepäck ist die Mitnahme verboten.