Die Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung durch die Schweiz verzögert sich auf Grund einer Motion. Für Drohnen gilt in der CH weiterhin das bestehende schweizerische Recht. Nach Inkrafttreten, resp Übernahme der EU Regelung gilt sie als Bestandesdrohne und fällt nach der Übergangszeit, also ab 1.1.2013 in die (doch ziemlich eingeschränkte) Kategorie A3. Die Übernahme der EU Drohnenregulierung dürfte jedoch noch einige zeit dauern (Verhandlungen mit Brüssel).
Persönlich habe ich mich zur DJI Mini 2 entschieden, da dessen Einsatz auch nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung kaum tangiert wird. Bis dann wird es auf dem Markt neue Modelle geben, die nicht den Restriktionen der Air 2 S (A3) unterliegen.