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Zürcher Kantonsrat will Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Florian Bodoky
26.11.2025

Der Zürcher Kantonsrat erlaubt künftig Pilotversuche mit biometrischer Gesichtserkennung – Kritiker laufen Sturm.

Der Zürcher Kantonsrat hat Anfang der Woche nach einer hitzigen Debatte knapp für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung zur Überwachung ausgesprochen. Mit 87 zu 86 Stimmen erhielt ein Minderheitsantrag die entscheidende Unterstützung. Dies erlaubt dem Regierungsrat nun, Pilotversuche mit automatischer Gesichtserkennung durchzuführen. Damit öffnet sich der Kanton für neue Formen der Überwachung.

Regierung verlangte «verantwortungsbewusste Digitalisierung»

Die Entscheidung fiel im Rahmen der Revision des kantonalen Gesetzes über Information und Datenschutz (IDG). Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) hat zuvor noch Bedenken geäussert: Dieses Vorhaben stünde im Widerspruch zur gewünschten «verantwortungsbewussten Digitalisierung».

Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr hat Bedenken.
Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr hat Bedenken.
Quelle: zh.ch

Bereits während der Beratung ging es im Parlament offenbar hitzig zu. Während Mitglieder linker Parteien ein umfassendes Verbot biometrischer Identifikation im öffentlichen Raum forderten, befürworteten bürgerliche Stimmen den Antrag und warfen der Linken «Technologiefeindlichkeit» und die «Blockade technischen Fortschritts» vor. Auch der Verein «Digitale Gesellschaft» meldete sich nach der Abstimmung zu Wort. In einer Mitteilung warnte er davor, dem Kanton einen «Freifahrtsschein für biometrische Massenüberwachung» auszustellen. Zudem stehe «eine solche Form der anlasslosen und flächendeckenden Überwachung im direkten Widerspruch zu den Grundprinzipien einer demokratisch organisierten Gesellschaft». Sie verletze nicht nur das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Privatsphäre, sondern auch international garantierte Menschenrechte.

Was ist mit der digitalen Integrität?

Der geänderte Entwurf wird nun an die Redaktionskommission überwiesen. Die Schlussabstimmung steht noch aus. Zudem spielt der Ausgang der Abstimmung über die Initiative «Recht auf digitale Integrität» eine wesentliche Rolle. Über diese stimmt der Kanton Zürich kommenden Sonntag ab. Darin wird auch verlangt, dass das «Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden» in die Kantonsverfassung geschrieben wird. Wird diese angenommen, muss die automatisierte Gesichtserkennung sowieso strenger reglementiert werden.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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