Firmenneuigkeiten

EDÖB empfiehlt uns mehr Dateneinstellungen im Kundenkonto

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage wirft uns vor, die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismässigkeit des Datenschutzgesetzes zu verletzen. Das sehen wir und anerkannte Datenschutzexperten klar anders. Einigen Empfehlungen folgen wir trotzdem, obwohl sie teilweise über den europäischen Marktstandard hinausgehen.

Die Kundschaft erwartet von uns einen Top-Service – zu Recht. Genau deshalb investieren wir viel Zeit und Energie in die Übersichtlichkeit unseres Shops und die Suchfunktionen sowie in die zügige Abwicklung von Retouren, Reparatur- und Garantiefällen oder in den Jugendschutz. Damit das Shoppen in jedem Fall reibungslos und effizient möglich ist, müssen wir wissen, wer bei uns was bestellt.

Erweiterung der Datenschutzerklärung

Der EDÖB ist der Meinung, dass unsere Datenschutzerklärung noch detaillierter und damit noch ausführlicher ausfallen solle und keine künftige Bearbeitungsoptionen enthalten dürfe.

Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung

Der EDÖB möchte, dass die Kundschaft stärker bestimmen kann, welche Daten wir bearbeiten und welche nicht.

1) Servicedienstleistungen
Ohne Kundenkonto können wir elementare Servicedienstleistungen nur sehr umständlich erbringen. Die Abwicklung von Retouren, Garantiefällen oder Transportschäden wäre nur dann möglich, wenn die Kundschaft, die beim Kauf elektronisch zugestellten Kaufbelege selber aufbewahren würde. Heute sind besagte Dokumente übersichtlich im Kundenkonto hinterlegt und jederzeit online abrufbar.

Datenschutzexperte David Vasella ist von den Empfehlungen der Behörde wenig überrascht: «Der EDÖB geht mit seinen Empfehlungen häufig über das hinaus, was das Datenschutzrecht verlangt, auch bei harmlosen Bearbeitungen. Er macht dabei Vorgaben an die Angebotsgestaltung und greift damit in die Wirtschaftsfreiheit ein, statt sich auf die korrekte Anwendung des Datenschutzrechts zu beschränken.»

Anmerkung: Eine ausführliche Analyse des Entscheids von David Vasella gibt es auf dem Juristen-Blog datenrecht.ch. https://datenrecht.ch/edoeb-i-s-digitec-galaxus-sehr-strenge-transparenzanforderungen-aber-gastkauf-nicht-zwingend/

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