EDÖB empfiehlt uns mehr Dateneinstellungen im Kundenkonto
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage wirft uns vor, die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismässigkeit des Datenschutzgesetzes zu verletzen. Das sehen wir und anerkannte Datenschutzexperten klar anders. Einigen Empfehlungen folgen wir trotzdem, obwohl sie teilweise über den europäischen Marktstandard hinausgehen.
Die Kundschaft erwartet von uns einen Top-Service – zu Recht. Genau deshalb investieren wir viel Zeit und Energie in die Übersichtlichkeit unseres Shops und die Suchfunktionen sowie in die zügige Abwicklung von Retouren, Reparatur- und Garantiefällen oder in den Jugendschutz. Damit das Shoppen in jedem Fall reibungslos und effizient möglich ist, müssen wir wissen, wer bei uns was bestellt.
Dass wir auch über die eigentliche Lieferung von bestellten Produkten hinaus gewisse Personendaten bearbeiten, darüber hat sich jemand beschwert – und zwar beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB). Dieser hat daraufhin ein Verfahren eingeleitet. Im Fachjargon spricht man von einer «Sachverhaltsabklärung». Das war 2021. In einem abschliessenden Bericht hat uns der EDÖB Ende Januar 2024 einige Kritikpunkte und sechs Empfehlungen übermittelt, die wir hier kurz zusammenfassen:
Erweiterung der Datenschutzerklärung
Der EDÖB ist der Meinung, dass unsere Datenschutzerklärung noch detaillierter und damit noch ausführlicher ausfallen solle und keine künftige Bearbeitungsoptionen enthalten dürfe.
So viel vorweg: Die Kritikpunkte des EDÖB nehmen wir ernst. Seine Meinung teilen wir wie auch anerkannte Datenschutzrechtler indes nur teilweise. «Der EDÖB geht mit seinen Empfehlungen zur Transparenz sehr weit und deutlich darüber hinaus, was im Gesetz verlangt wird.», sagt Jurist David Vasella von der Anwaltskanzlei Walder Wyss, der uns auch in diesem Verfahren beraten hat. Die ohnehin schon umfangreiche Datenschutzerklärung noch weiter auszubauen, halten wir weder für sinnvoll noch notwendig. Die Konsequenz wäre eine noch längere und sich ständig ändernde Datenschutzerklärung. Dies scheint uns nicht im Interesse der Kundschaft. Wer möchte sich schon immer wieder aufs Neue mit der Datenschutzerklärung auseinandersetzen? Die Umsetzung von fünf der sechs EDÖB-Empfehlungen hätten aber genau das zur Folge. Seit der Einleitung des Verfahrens im Jahr 2021 haben wir unsere Datenschutzerklärung ohnehin umfassend überarbeitet. Wir sind der Meinung, dass die aktuelle Version die rechtlichen Vorgaben erfüllt und unserer Kundschaft transparent aufzeigt, wie Galaxus mit Personendaten umgeht.
Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung
Der EDÖB möchte, dass die Kundschaft stärker bestimmen kann, welche Daten wir bearbeiten und welche nicht.
Diese Empfehlung zur sog. «informationellen Selbstbestimmung» werden wir umsetzen, obwohl Letztere zu Teilen schon heute möglich ist. Über die Cookie-Einstellungen etwa kann die personalisierte Erfassung von Verhaltensdaten eingeschränkt werden. Benachrichtigungen sind individuell einstellbar und die Möglichkeit einer vollständigen Kontolöschung besteht ebenso. Weitere Massnahmen werden wir in den nächsten Monaten ausarbeiten. Im Fokus stehen dabei Datenbearbeitungen, mit welchen wir Inhalte oder Empfehlungen personalisieren können. Künftig soll dies direkt im Kundenkonto individuell einstellbar sein.
Für uns ist allerdings klar: Die Umsetzung besagter «informeller Selbstbestimmung» soll der Kundschaft einen Mehrwert bieten. Dies, ohne den Einkauf unnötig zu erschweren oder unsere Serviceleistungen einzuschränken. Der EDÖB bringt in der genannten Empfehlung jedoch einen Punkt ins Spiel, der für uns nicht zu diesem Grundsatz passt: Er nennt den Gastkauf als eine «naheliegende Möglichkeit zur verhältnismässigen Ausgestaltung der Datenbearbeitungen». Warum wir den Gastkauf für keine gute Idee halten, zeigen folgende Argumente:
1) Servicedienstleistungen
Ohne Kundenkonto können wir elementare Servicedienstleistungen nur sehr umständlich erbringen. Die Abwicklung von Retouren, Garantiefällen oder Transportschäden wäre nur dann möglich, wenn die Kundschaft, die beim Kauf elektronisch zugestellten Kaufbelege selber aufbewahren würde. Heute sind besagte Dokumente übersichtlich im Kundenkonto hinterlegt und jederzeit online abrufbar.
2) Personalisierung & Community
Die Personalisierung hilft uns der Kundschaft passende und attraktive Angebote zu machen, damit sie die für sie relevanten Produkten schneller im Shop finden und effizienter einkaufen können. Und das ist durchaus im Interesse der Kundinnen und Kunden. Ausserdem ist Galaxus weit mehr als nur ein Onlineshop. Wir sind eine Plattform für Inspiration, Information und Kommunikation, die einlädt aktiv zu partizipieren und mitzugestalten. Der Community-Gedanke ist Teil unserer DNA. Unsere Userinnen und User stehen aktiv miteinander im Dialog, liefern Produktbewertungen oder sie leisten detaillierte Hilfestellung bei Fachfragen anderer Kunden. Und sie führen angeregte Diskussionen darüber, was ihnen an unseren Shops passt und was nicht. Ohne ein Kundenkonto wäre dieser lebendige Dialog unter den Usern unmöglich.
3) Internationaler Wettbewerb
Wir stehen mit internationalen Onlineriesen wie Amazon oder Aliexpress im direkten Wettbewerb – auch im Heimmarkt. Wer heute bei soeben genannten Konkurrenten einkauft, muss zwingend ein Kundenkonto einrichten. Die einseitig ausgesprochene Empfehlung des EDÖB führt zu einer Ungleichbehandlung. Und dies ausgerechnet zu Ungunsten eines Schweizer Onlinehändlers, der unserem Land volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. So beschäftigen wir in der Schweiz über 2000 Kolleginnen und Kollegen, die umfangreiche Serviceleistungen erbringen.
Datenschutzexperte David Vasella ist von den Empfehlungen der Behörde wenig überrascht: «Der EDÖB geht mit seinen Empfehlungen häufig über das hinaus, was das Datenschutzrecht verlangt, auch bei harmlosen Bearbeitungen. Er macht dabei Vorgaben an die Angebotsgestaltung und greift damit in die Wirtschaftsfreiheit ein, statt sich auf die korrekte Anwendung des Datenschutzrechts zu beschränken.»
Anmerkung: Eine ausführliche Analyse des Entscheids von David Vasella gibt es auf dem Juristen-Blog datenrecht.ch. https://datenrecht.ch/edoeb-i-s-digitec-galaxus-sehr-strenge-transparenzanforderungen-aber-gastkauf-nicht-zwingend/