Samuel Buchmann
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DJI verklagt Insta360

Insta360 brachte über die Tochtermarke Antigravity erst vor einigen Monaten seine erste Drohne auf den Markt. Nun wird der Hersteller von Platzhirsch DJI verklagt, weil er Design und Features kopiert haben soll.

Der chinesische Drohnenhersteller DJI zerrt seinen ebenfalls chinesischen Rivalen Insta360 wegen angeblicher Patentverletzungen vor Gericht. Die Klage wurde beim Mittleren Volksgericht in Shenzhen eingereicht und richtet sich gegen Insta360 sowie deren Muttergesellschaft Arashi Vision. Nach Angaben chinesischer Medien geht es um sechs Patente aus den Bereichen Flugsteuerung, Bildverarbeitung und Hardware-Design.

DJI behauptet, frühere Mitarbeitende hätten innerhalb eines Jahres nach ihrem Weggang Patente angemeldet, deren technische Grundlagen noch während ihrer Zeit bei DJI entstanden seien. Nach chinesischem Patentrecht können derartige Erfindungen dem früheren Arbeitgeber zugerechnet werden. Insta360 soll gemäss DJI deshalb die Namen der Erfinder zunächst nicht genannt haben, um den angeblichen Diebstahl zu verschleiern.

Erbitterter Kampf um Marktanteile

Insta360 ist Ende 2025 mit der Antigravity A1 in das von DJI dominierte Drohnengeschäft eingestiegen. DJI macht Insta360 im Gegenzug mit der Osmo 360 den Actioncam-Markt streitig – und will demnächst mit der Avata 360 auch ein Konkurrenzmodell zur Antigravity A1 lancieren. Beide Unternehmen dringen damit wechselseitig in Kernsegmente des anderen vor. Die Ähnlichkeiten sind augenfällig. In meinem Test der Antigravity A1 fiel mir zum Beispiel auf, dass die Steuerung derjenigen der DJI Avata gleicht.

Der Controller der Antigravity A1 erinnert in der Handhabung dem der DJI Avata.
Der Controller der Antigravity A1 erinnert in der Handhabung dem der DJI Avata.
Quelle: Samuel Buchmann

Insta360‑Gründer Liu Jingkang weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme gegenüber Medien zurück. Interne Prüfungen hätten ergeben, dass die strittigen Schutzrechte aus eigenständiger Entwicklungsarbeit bei Insta360 hervorgegangen seien. Die Praxis, Erfinder in nationalen Anmeldungen zunächst nicht zu nennen, bezeichnete Liu als branchenüblich, um Entwickler vor aggressivem Abwerben zu schützen. Die Namen würden erst bei internationalen PCT‑Verfahren (Patent Cooperation Treaty) offengelegt.

Liu warf DJI zugleich vor, selbst Funktionen von Insta360 übernommen zu haben. So sei eine App in Medienberichten als «erstaunlich ähnlich» beschrieben worden. Bisher habe man auf Gegenklagen verzichtet und den Schwerpunkt stattdessen auf Forschung und neue Produkte gelegt.

Titelbild: Samuel Buchmann

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Mein Fingerabdruck verändert sich regelmässig so stark, dass mein MacBook mich nicht erkennt. Der Grund: Sitze ich nicht vor einem Bildschirm oder stehe hinter einer Kamera, hänge ich oft an den Fingerspitzen in einer Felswand.


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