

Deutsche Staatsanwaltschaft nimmt X-Chefs ins Visier
Deutsche Behörden gehen gegen X-Manager vor. Wegen verweigerter Kooperation bei strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung ermittelt die Justiz nun wegen Strafvereitelung.
Schon länger steht die Social-Media-Plattform X in der Kritik für ihren Umgang mit heiklen Inhalten, dem Umgang mit Nutzerrechten oder der Kooperation mit Behörden. Dazu wären sie aber im Rahmen des Digital Services Acts (DSA), verpflichtet.
Dies scheint das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben: Die Staatsanwaltschaft Göttingen (Niedersachsen/Deutschland) hat gegen drei leitende deutsche Manager der Plattform Ermittlungen aufgenommen. Der Verdacht: Strafvereitelung. Die Ermittlungen richten sich spezifisch gegen die Personen, unter deren Leitung die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden blockiert wurde. Noch ist nicht klar, warum X die Zusammenarbeit unterlässt.
X und der DSA
Anders als in diesen Verfahren – wo es um Verstösse des Unternehmens als Ganzes geht – geht die Justiz einen anderen Weg und ermittelt konkret gegen Personen. Noch ist unklar, wie die Ermittlungen weiter laufen. Dennoch ist dies ein weiteres Zeichen dafür, dass die EU gewillt ist, geltendes Recht auch gegen internationale Techfirmen durchzusetzen.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.
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