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Akku-Revolution: Wie die EU Nintendo, Apple und Co. zum Umdenken zwingt

Die Nachhaltigkeits-Offensive der EU wirbelt die Tech-Branche auf – von der Nintendo Switch 2 bis zum neuesten MacBook. Ein Überblick über die Batterieverordnung, das Recht auf Reparatur und was das für die Schweiz bedeutet.

Endlich wieder alle Geräte reparieren lassen? Ganz so einfach ist es nicht. Doch dank der sogenannten Batterieverordnung der EU passen sich die Hersteller zunehmend an, etwa durch bessere austauschbare Akkus. Beispiele dafür liefern zuletzt Apple mit dem MacBook Neo oder Nintendo mit der Switch 2.

Was will die «Batterieverordnung»?

Die seit August 2023 geltende Verordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling. Für Konsumentinnen und Konsumenten besonders relevant sind die Vorgaben, die ab Februar 2027 greifen:

  • einfacher Austausch: Endnutzer müssen Batterien ohne Hitze oder Lösungsmittel entfernen können.
  • Werkzeug: Dafür sollen handelsübliche Werkzeuge ausreichen, falls Spezialwerkzeuge notwendig sind, müssen diese dem Gerät beiliegen.
  • Wasserdichtigkeit: Das oft vorgebrachte Argument, Wechselakkus würden den Schutz gegen Wasser (IP-Zertifizierung) verhindern, lässt die EU nicht gelten. Das Problem ist technisch lösbar und austauschbare Akkus werden nun zur Pflicht.

Die grossen Player passen sich an

Letzte Woche hat Nintendo bekannt gegeben, dass sie die Akku-Bauform der Switch 2 anpassen. Während das Vorgängermodell bei Reparatur-Profis wie iFixit mit nur 3 von 10 Punkten durchfiel (wegen verklebter Akkus und verlöteter Anschlüsse), zwingt die neue EU-Batterieverordnung Nintendo nun zu einem Redesign, Um sie auch nach 2027 in Europa verkaufen zu dürfen, muss Nintendo die Konsole so konstruieren, dass Nutzer den Akku selbst wechseln können. Dies erhöht mutmasslich den Reparierbarkeits-Score.

Apple startete gar ein eigenes «Self Service Repair-Programm» und bietet online Reparaturhandbücher und Ersatzteile an. Zudem setzt Apple in den neueren iPhones (ab dem iPhone 16) einen neuartigen Kleber ein, der den Akkuaustausch erleichtert.

Das reparaturfreundlichste MacBook seit 14 Jahren.
Das reparaturfreundlichste MacBook seit 14 Jahren.
Quelle: Samuel Buchmann

Mit dem MacBook Neo bewegt sich Apple zudem stärker in Richtung Modularität. Laut iFixit handelt es sich um das reparaturfreundlichste MacBook seit über einem Jahrzehnt – unter anderem dank eines verschraubten statt verklebten Akkus. Das Modell wirkt damit wie ein erster praktischer Testlauf im Hinblick auf die kommenden EU-Vorgaben.

Was machen andere Hersteller?

Ein früher Vorreiter ist Fairphone: Bei diesen Smartphones lässt sich der Akku in wenigen Sekunden und ganz ohne Spezialwerkzeug wechseln. Laptophersteller Framework setzt ganz auf modulare Geräte. Akku und fast alle anderen Komponenten lassen sich frei austauschen, weil sie verschraubt statt verklebt sind.

Das Fairphone lässt sich einfach reparieren.
Das Fairphone lässt sich einfach reparieren.
Quelle: Jan Johannsen

Auch andere Hersteller haben den Trend inzwischen erkannt oder setzen ihn schon länger um. HMD hat für einige ihrer Smartphones, wie das Nokia G22 und das Nokia G42 5G, ein «Quickfix-Design» entwickelt. Damit lässt sich der Akku innerhalb weniger Minuten austauschen.

Samsung verbessert die Reparierbarkeit seiner Geräte schrittweise. In neueren Galaxy-Modellen (ab dem Galaxy S23) kommen sogenannte Pull-Tabs zum Einsatz. Das sind Klebelaschen, die den Akku-Ausbau ohne Lösungsmittel ermöglichen und zuletzt mit dem S25 weiter optimiert wurden.

Im Business-Bereich setzen Lenovo und Dell verstärkt auf Schrauben statt Kleber. HP erhält bei iFixit top Bewertungen für Reparatur und Ersatzteile einiger Notebooks.

Prüfe deine Geräte auf Reparierbarkeit

Willst du vor dem Kauf prüfen, wie nachhaltig dein Wunschgerät ist, findest du hier zwei Möglichkeiten:

  • Französischer Reparaturindex: seit 2021 Pflicht in Frankreich. Er gibt eine Punktzahl von 1 bis 10 für die Reparierbarkeit anhand eines offiziellen Kriterienkataloges an.
  • iFixit: Die weltweit bekannteste Plattform für Teardowns bewertet Geräte nach ihrer Zerlegbarkeit. Dazu bietet die Plattform zahlreiche Anleitungen für die Reparatur zu Hause.

Wann kann sich ein Hersteller vor der Pflicht drücken?

Das Gerücht, dass eine IP-67- oder IP68-Zertifizierung Smartphone-Hersteller von der Pflicht befreit, den Akku austauschbar zu machen, hält sich hartnäckig. Kurzgefasst: Das stimmt nicht. Für alle, die gerne ins Detail gehen:

Die Batterieverordnung sieht in Artikel 11 zwar Ausnahmen für Geräte vor. Allerdings nur für Geräte, die gezielt für die Nutzung in «feuchten Umgebungen» konzipiert sind – etwa elektrische Zahnbürsten, Tauchcomputer oder medizinische Implantate. Bei solchen Geräten kann das Öffnen des Gehäuses ein unmittelbares Sicherheitsrisiko darstellen, beispielsweise durch einen Kurzschluss.

Smartphones gelten hingegen als Alltagsgeräte und fallen laut EU ausdrücklich nicht unter diese Ausnahme. Dass es mal ins Wasser fallen kann, rechtfertige also nicht, den Akku fest zu verkleben.

Die «Haltbarkeits-Alternative» (Das Schlupfloch)

Eine ergänzende Regelung findet sich in der EU-Ökodesign-Verordnung. Sie eröffnet Herstellern eine Alternative: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auf einen vom Endnutzer leicht austauschbaren Akkus verzichten.

Entscheidend sind dabei hohe Qualitätsstandards. Der Akku muss nach 1000 vollständigen Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität erreichen. Aktuell sind es nur 500-800 Zyklen. Zusätzlich muss das Gerät mindestens die Schutzklasse IP67 (wasserdicht) erfüllen.

Unabhängig davon gilt: Auch wenn der Akku nicht für Endnutzer den Akku zugänglich ist, muss er für professionelle Reparaturen erreichbar bleiben – und zwar ohne das Gerät zu zerstören.

Ab Februar 2027 dürften sich auf dem Markt somit zwei Arten von wasserdichten Smartphones etablieren. Einerseits Modelle mit leicht zugänglichem Akku, die trotz Schraub- oder Clipmechanismus wasserfest konstruiert sind. Andererseits versiegelte High-End-Geräte, deren Akkus besonders langlebig sein müssen und die strengere Zyklenvorgaben erfüllen.

…und die Schweiz?

In der Schweiz gilt gewissermassen das Prinzip «Mitgehangen, mitgefangen». Zwar übernimmt das Land EU-Recht nicht automatisch, passt sich aber häufig an, um Handelshemmnisse zu vermeiden. In diesem Fall über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).

Da Schweizer Händler in europäische Lieferketten eingebunden sind, orientieren sich Geräte oft ohnehin an den EU-Vorgaben. Der Druck hin zu langlebigeren, reparierbaren Geräten dürfte sich daher auch hierzulande bemerkbar machen, selbst wenn die rechtliche Umsetzung indirekt erfolgt.

Titelbild: Militiamobiles / Pixabay

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Seit ich einen Stift halten kann, kritzel ich die Welt bunt. Dank iPad kommt auch die digitale Kunst nicht zu kurz. Daher teste ich am liebsten Tablets – für die Grafik und normale. Will ich meine Kreativität mit leichtem Gepäck ausleben, schnappe ich mir die neuesten Smartphones und knippse drauf los. 


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