das hat uns auch erstaunt. Wir haben beim Hersteller nachgefragt und dies als Antwort bekommen:
Deine Frage ist nachvollziehbar. Ich kann dir aber bestätigen, dass unsere Waschstreifen sowie der Inhaltsstoff mit der waschaktiven Substanz, welcher den H-Satz mit sich bringt, biologisch abbaubar sind. Die Abbaubarkeit hat keinen Zusammenhang mit der Gefahreninfo. Dies sind Vorgaben der EU/OECD und beziehen sich auf "Worst Case Szenarien", wenn Produkte unsachgemäss angewendet werden.
Wie bei allen Waschmitteln gilt, umso konzentrierter ein Produkt ist, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit das H- und P-Sätze auf diesem Produkt angeben werden müssen. So verhält es sich auch mit dem H-Satz 412 (Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung). Beträgt die Summe aller mit diesem H-Satz eingestuften Inhaltsstoffe mehr als 25 %, muss dieser Satz mit auf dem Produkt angegeben werden. Da es uns wichtig ist, möglichst ressourcenschonend zu handeln und den Waschmittelverbrauch gering zu halten, ist unser Produkt hoch konzentriert. Würden sich die Inhaltsstoffe auf eine grössere Anwendungsmenge verteilen, würde dieser H-Satz entfallen.