Da Handgranaten nicht unter das Waffengesetz sondern unter das Kriegsmaterialgesetz fallen und darin keine Attrappen erwähnt sind (im Gegensatz zum Waffengesetz), ist dies nicht verboten.
Heisst jedoch nicht das es dann erlaubt ist das Ding einfach offen z.b. an einem Bahnhof herumzutragen. Sobald etwas Panik/ Angst und Schrecken auslösen kann, greifen wieder andere Richtlinien & Gesetze.