Hallo! Ich habe mich über dieses Thema informiert, bevor ich diesen Sitz für meine Kinder gekauft habe. Das Gesetz sagt in Artikel 63 der Verkehrsregelnverordnung (VRV), Absatz 4, Folgendes: "[...] Radfahrer über 16 Jahre dürfen ein Kind auf einem sicheren Kindersitz befördern. Der Kindersitz muss insbesondere die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern. " Herzliche Grüße