Kammer oder Einzelrichter?
Helia-Verena Daubach, 2003Mehr als 10 Stück an Lager beim Lieferanten
Produktinformationen
Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die höhere Richtigkeitsgewähr. In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begründung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, wird die Qualität der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird der Kammer beziehungsweise dem Einzelrichter die höhere Richtigkeitsgewähr zuerkannt? Die zivilprozessuale Betrachtungsweise bleibt bei der Beantwortung dieser Fragen ihrem Paradigma verhaftet und betrachtet die Situation ausschliesslich unter dem prozessualen Blickwinkel. Betrachtet man dagegen die Kammer als Gruppe, so lassen sich Aussagen über Leistungsvorteile der Kammer, aber auch des Einzelnen treffen, die zum Teil über das in der zivilprozessualen Diskussion Vorgebrachte hinausweisen und dieses zum Teil ergänzen. Diese Verbindung wird in der juristischen Diskussion jedoch selten hergestellt. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Verbindung herzustellen. Dabei zeigt sich, dass Einzelrichter und Kammer Potenziale für Justizqualität mitbringen, welche überhaupt erst noch entdeckt und entwickelt werden müssen. Leitfadengestützte Interviews mit Richtern an fünf Landgerichten bilden die empirische Basis für die Arbeit.
Autor | Helia-Verena Daubach |
Bucheinband | Kartonierter Einband |
Jahr | 2003 |
Artikelnummer | 56025290 |
Verlag | Peter Lang |
Kategorie | Fachbücher |
Release-Datum | 11.3.2025 |
Autor | Helia-Verena Daubach |
Jahr | 2003 |
Bucheinband | Kartonierter Einband |
Jahr | 2003 |
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