Erlaubte Vorteilsannahme - 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT.

Bernhard Hardtung, 1994
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Produktinformationen

§ 331 Abs. 3 StGB ist eine unauffällige Norm. Sie hilft demjenigen Amtsträger, der einen Vorteil als Gegenleistung für eine Diensthandlung annimmt und damit den Straftatbestand des § 331 Abs. 1 StGB erfüllt. Sie gewährt ihm regelmässig dann Straffreiheit, wenn seine Tat behördlich genehmigt wird. Diese zunächst so unscheinbare Regelung entpuppt sich bei näherem Zusehen als verwirrend und problematisch. Denn in den Beamtengesetzen und Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes existieren ganz ähnliche Vorschriften, in denen die Vorteilsannahme ebenfalls verboten ist und genehmigt werden kann. Dieser Ähnlichkeit im Grossen stehen zahlreiche Abweichungen im Detail gegenüber, die auf den ersten Blick dazu führen können, dass eine Vorteilsannahme beamtenrechtlich erlaubt, strafrechtlich aber verboten ist.

Eine derart gespaltene Rechtslage wirft die Frage auf, ob eine Harmonisierung der Normen geboten ist. Der Autor des vorliegenden Werkes vergleicht die massgeblichen Vorschriften. Dabei fragt er vor allem nach der rechtfertigenden Wirkung einer rechtswidrigen Genehmigung und nach den Besonderheiten einer nachträglichen Genehmigung, von der § 331 Abs. 3 StGB spricht. Sein Ziel ist es zu zeigen, wie die aufgeworfenen Probleme gelöst werden können und dass dabei auf das vorhandene dogmatische Instrumentarium zurückgegriffen werden kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

Thema
Wirtschaft & Recht
Autor
Bernhard Hardtung
Bucheinband
Kartonierter Einband
Jahr
1994
Artikelnummer
55188421

Allgemeine Informationen

Verlag
Duncker & Humblot
Kategorie
Fachbücher
Release-Datum
4.3.2025

Buch Eigenschaften

Thema
Wirtschaft & Recht
Autor
Bernhard Hardtung
Jahr
1994
Bucheinband
Kartonierter Einband
Jahr
1994

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