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Mit seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt, unverzü,glich geeignete Vorkehrungen zu treffen, um im Fall einer Triage jede Benachteiligung wegen einer Behinderung hinreichend wirksam zu verhindern. Dabei ist mit Triage eine Situation gemeint, in der intensivmedizinische Ressourcen nicht fü,r alle Behandlungsbedü,rftigen ausreichen, sodass ü,ber deren Verteilung entschieden werden muss. Nach Ansicht des Gerichts kö,nnen die bisher bestehenden fachlichen Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinä,ren Vereinigung fü,r Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das Risiko einer Diskriminierung durch ä,rztliches und pflegendes Gesundheitspersonal nicht ausschließ,en. Damit hat es eine Handlungspflicht des Gesetzgebers aus dem Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz abgeleitet.
Ü,ber die Konsequenzen des Urteils diskutierten Vertreter verschiedener Disziplinen wä,hrend zwei Online-Veranstaltungen. Das Buch dokumentiert Beiträ,ge aus medizinischer, theologischer und juristischer Perspektive.