Formularbuch Umwandlungen
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Produktinformationen
Zum Werk
Das Werk umfasst in fünf Kapiteln die im Wirtschaftsleben am häufigsten vorkommenden Arten von Umwandlungen: Verschmelzung, Spaltung, Realteilung, Ausgliederung/Einbringung/Tausch und Formwechsel. Diese Umstrukturierungen werden für die gängigsten Rechtsformen AG, AG & Co. KG, GmbH, GmbH & Co. KG, oHG und PartG anhand von zahlreichen Formularen dargestellt. Jedes Formular enthält alle Muster, die für die jeweilige Umstrukturierung in Betracht kommen: Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, Registeranmeldungen, Kosten etc.
Bei der Konzeption des Formularbuchs wurde keine systematische Gliederung zugrunde gelegt, sondern eine fallbezogene Konzeption gewählt. Jedem Formulartext schliessen sich zunächst "Grundsätzliche Anmerkungen" an, bevor dann in den "Einzelerläuterungen" auf jeden einzelnen Paragrafen des jeweiligen Formulars detailliert eingegangen wird.
Mit Formular-CD und Online-Aktualisierungen
Mit Hilfe der beiliegenden CD, die alle Formulartexte enthält, können Sie die Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm bearbeiten. Alle Käufer des Buches haben Zugriff auf die Online-Version des Buches, die auch alle zitierten Urteile, Erlass und Gesetze enthält. Darüber hinaus werden in beckonline die Formulare und Erläuterungen regelmässig aktualisiert.
Vorteile auf einen Blick: fallbezogene Konzeption, sämtliche Formulare in beck-online zum Export in Textverarbeitungsprogramm im Preis enthalten: Zugang zur Online-Version in beck-online. Die Datenbank über Freischaltcode im Buch.
Zur Neuauflage
Mit Stand 1.11.2022 eingearbeitet sind alle seit der letzten Auflage erfolgten Änderungen im UmwStG und KStG, u.a.: Erstes Corona-Steuerhilfegesetz, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (Option nach § 1a KStG). Ausserdem wird in den betroffenen Formularen bereits ausführlich auf die durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts begründeten Änderungen eingegangen. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber nach langjähriger.