
Sublue White Shark Mix
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Meines Wissens sind die Dinger in der Schweiz nicht zugelassen. Ich würde das klar und deutlich vermerken!
Das stimmt
Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern besagt:
Art. 54a Fahren mit Tauchscootern
1. Tauchscooter dürfen grundsätzlich nur zur Fortbewegung unter der Wasseroberfläche eingesetzt werden. Die Fortbewegung an der Wasseroberfläche ist nur zu Rettungszwecken sowie auf kurzen Strecken zum Zwecke des Ein- oder Auswasserns
erlaubt.
2. Tauchscooter dürfen ausschliesslich von Tauchern benutzt werden, die:
a. einer Behörde, der Polizei, der Armee oder einem Rettungsdienst angehören;
b. damit gewerbliche Tätigkeiten ausüben; oder
c. diese im Rahmen von Forschungstätigkeiten einsetzen.
Man kann das Ding also bestenfalls zu Hause im privaten Pool testen, bevor man in die Ferien geht ;-)
Was derjenige, der 1000 Stutz für so ein Gerät ausgibt, mit dem Ding tut, ist ja wohl nicht Sache von Galaxus...
Falls er das nötige Kleingeld für einen Mega-Pool oder Tauchferien in Bundesgesetz-Fernen Gewässern hat, ist das doch kein Problem.
Art. 2 Abs. 1
23. Tauchscooter: ein durch einen Motor angetriebenes Wasserfahrzeug,
das eine oder mehrere Personen, die mit Tauchgeräten ausgerüstet sind,
unter der Wasseroberfläche nach sich zieht;
Kein Tauchgerät anziehen, keine Probleme mit den Herren mit der Randaleleuchte.